569 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 7. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Während Bürgermeister über die COVID-19-Fälle in ihrer Gemeinde informiert werden, bleibt die niedergelassenen Ärzteschaft außen vor. Die Ärzte sind darauf angewiesen, sich darauf zu verlassen, dass die Patienten von sich aus Auskunft geben - und das rechtzeitig und korrekt. Die Laborbefunde extramuraler Gesundheitsdienstanbieter sind bisher vor allem aufgrund von administrativen Hürden bei der Übermittlung des – situativen Widerspruchs – trotz gesetzlicher Verpflichtung aktuell nicht in ELGA verfügbar. Dies führt dazu, dass insbesondere PCR-Tests auf SARS-COV2 (‚COVID-19-Virus‘) für Patienten, als auch ihre behandelnden Ärzte, sowohl im intramuralen als auch im extramuralen Bereich nicht einsehbar sind. Dies wäre aber dringend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf in der Behandlung und Prävention neuer Ansteckungen zu gewährleisten. Die Rechte auf generellen Widerspruch gemäß § 15 Abs 2, sowie ein nachträgliches Löschen oder Ausblenden der Befunde gemäß §16 Abs 1 Z 2 bleiben aufrecht und sichern damit auch weiterhin die Datenschutzrechte der Patienten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Philip Kucher, Dr. Josef Smolle, Ing. Markus Vogl, Dr. Werner Saxinger, MSc und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker und Philip Kucher einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Laborbefunde aus dem ambulanten Bereich sind bisher vor allem aufgrund von administrativen Hürden bei der Übermittlung des – situativen Widerspruchs – trotz gesetzlicher Verpflichtung aktuell nicht in ELGA verfügbar. Dies führ dazu, dass insbesondere PCR-Tests auf SARS-COV2 (‚COVID-19-Virus‘) für Patienten, als auch ihre behandelnden Ärzte, im ambulanten Bereich nicht einsehbar sind. Dies wäre aber dringend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf in der Behandlung und Prävention neuer Ansteckungen zu gewährleisten. Die Rechte auf generellen Widerspruch gemäß § 15 Abs. 2, sowie ein nachträgliches Löschen oder Ausblenden der Befunde gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 bleiben aufrecht und sichern damit auch weiterhin die Datenschutzrechte der Patienten.

Die Einschränkung auf den ambulanten Bereich wird argumentiert, weil im stationären Bereich die Prozesse für situativen Widerspruch bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Dadurch sind niedergelassene zuweisende Ärzte und PatientInnen selbst bereits jetzt in der Lage, auf ihre Laborbefunde aus dem stationären Bereich zuzugreifen. Dies rechtfertigt die vorgeschlagene Regelung auf den ambulanten Bereich zu beschränken. Es wird damit vielmehr eine bestehende Lücke geschlossen. Von dieser Ausnahme umfasst, sind natürlich auch jene Befunde, für die die Proben ambulant abgenommen wurden und in einem Labor aus dem stationären Bereich erstellt wurden.“

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag in der Fassung des oben erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker und Philip Kucher keine Mehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 12 01

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann