590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (475 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle Konfliktminerale)

Die Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, ABl. Nr. L 130 vom 19.05.2017 S. 1, verpflichtet Unionseinführerinnen und Unionseinführer, deren jährliche Einfuhr der genannten Minerale und Metalle bestimmte Mengenschwellen erreicht, Risiken im Bereich ihrer Lieferketten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen (ua. verstärkte branchenübergreifende Zusammenarbeit, Informationsaustausch, Förderung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements) zu deren Minimierung zu treffen.

Diese Verordnung ist am 8. Juni 2017 in Kraft getreten und unmittelbar anwendbar. Zu ihrer Durchführung sind allerdings einige nationale Begleitbestimmungen erforderlich. Diese sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Dr. Astrid Rössler die Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Helmut Brandstätter und Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (475 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 12 02

                              Dr. Astrid Rössler                                                               Peter Haubner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann