591 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Antrag 1126/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und das Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert werden
Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Infolge der COVID-19 Krise ist die Investitionsneigung der österreichischen Unternehmen zurückhaltend. Zur Schaffung eines Anreizes für Unternehmen in und nach der COVID-19 Krise zu investieren und so Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und damit auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen, wurde mit dem Investitionsprämiengesetz, BGBl. I Nr. 88/2020, die Einführung einer COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen beschlossen. Mit BGBl I Nr. 110/2020 wurde das für die COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen vorgesehene Budget auf EUR 2 Mrd. aufgestockt.
Die Investitionsprämie wird dabei als „Allgemeine Maßnahme“ abgewickelt, ist nicht selektiv und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts. Die Maßnahme soll daher nicht aufgrund zur Neige gehender Budgetmittel vorzeitig eingestellt werden.
Mit Stand 24. November 2020 langten bereits 48.118 Anträge mit einem Investitionsvolumen von ungefähr EUR 21,6 Mrd. bei der Abwicklungsagentur Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ein. Es ist ein Zuschussvolumen von etwas mehr als EUR 2,24 Mrd. beantragt. Das zur Verfügung stehende Budget von EUR 2 Mrd. ist damit ausgeschöpft. Die aws kann keine Genehmigungen mehr aussprechen. Im Sinne der beihilferechtlichen Qualifikation als „Allgemeine Maßnahme“ ist es daher angezeigt, weitere Budgetmittel in Höhe von maximal drei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.“
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Abgeordneten Cornelia Ecker, Josef Schellhorn, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Elisabeth Götze, Erwin Angerer, Lukas Hammer und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N , dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2020 12 02
Andreas Ottenschläger Peter Haubner
Berichterstatter Obmann