593 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über den Antrag 1123/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird
Die Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Im Rahmen der erlassenen Begleitmaßnahmen zu COVID-19 wurde im Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl I Nr. 102/2002 eine Erleichterung für die Zwischenlagerung von Abfällen geschaffen, die zeitlich bis zum 30.09.2020 befristet war. Mit der Bestimmung konnte, für den Fall, dass es aufgrund der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie zu Engpässen bei der Zwischenlagerung von Abfällen kommt, eine Kapazitätsausweitung bei Lagern jedenfalls im Anzeigeverfahren erfolgen. Diese Möglichkeit wurde nur insgesamt sieben Mal genutzt, da es im Wesentlichen zu keinen Engpässen bei der Abfallbehandlung bzw. Zwischenlagerung kam. Aufgrund des gegenwärtigen Lockdowns kann eine Lagerknappheit für einzelne Abfallströme aufgrund von Engpässen bei der Abfallbehandlung nicht ausgeschlossen werden. Für diese Fälle sollen Erleichterungen bei der Zwischenlagerung geschaffen werden.“
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich der Berichterstatter Abgeordneter Lukas Hammer und der Abgeordnete Walter Rauch.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2020 12 02
Lukas Hammer Peter Haubner
Berichterstatter Obmann