594 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (476 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 und das KWK-Gesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll darauf reagiert werden, dass zahlreiche Betriebe ihren Geschäftsgang und ihre Produktion aufgrund der Corona-Pandemie eingestellt oder heruntergefahren haben. Damit kommt es bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Ökostromanlagen zu Verzögerungen. Aus diesem Grund sollen Inbetriebnahmefristen, die in weniger als einem Jahr enden, verlängert werden (vgl. bereits die in BGBl. I Nr. 24/2020 vorgesehenen Änderungen).

Die bereits bisher in § 1 Ökostromgesetz (ÖSG) 2012 sowie § 1 KWK-Gesetz enthaltenen Kompetenzdeckungsklauseln bieten lediglich für die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung der Bestimmungen des ÖSG 2012 bzw. des KWK-Gesetzes in der jeweiligen Fassung eine ausreichende kompetenzrechtliche Grundlage. Änderungen sind davon nicht gedeckt. Für die Gesetzesänderung ist daher die Schaffung einer geeigneten kompetenzrechtlichen Grundlage durch Neuerlassung der Kompetenzdeckungsklauseln erforderlich, die bewirkt, dass die Novellierung von den Kompetenzdeckungsklauseln erfasst ist.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Graf die Abgeordneten Alois Schroll und MMMag. Dr. Axel Kassegger sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Lukas Hammer und Tanja Graf einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu § 15 Abs. 7:

Mit der Novelle BGBl. I Nr. 97/2019 wurde bestimmt, dass § 4 der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2018, BGBl. II Nr. 408/2017, auch im Jahr 2020 anzuwenden ist, wobei die Ökostromabwicklungsstelle einen Zeitraum zur Einreichung der Förderanträge für Photovoltaikanlagen festzulegen hatte. Dies soll nun auch für das Jahr 2021 gelten.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Lukas Hammer und Tanja Graf  mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N dagegen: S, F) beschlossen.

 

Ein weiterer im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Alois Schroll eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: S, N, dagegen: V, F, G).

 

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 12 02

                                     Tanja Graf                                                                     Peter Haubner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann