595 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (471 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 geändert wird

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der gesicherte Weiterbetrieb von für das Engpassmanagement relevanten Kraftwerken ermöglicht werden die für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit unerlässlich sind. Der Regelzonenführer soll verpflichtet werden, den Bedarf an vorzuhaltender Leistung mittels einer Systemanalyse zu ermitteln und in einem wettbewerblichen Verfahren die nötigen Ressourcen zu kontrahieren, um für die Zwecke des Engpassmanagements jederzeit in ausreichendem Maß verfügbare Kraftwerke oder Verbraucher aktivieren zu können. Die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren steht neben inländischen und europäischen Erzeugungsanlagen auch Aggregatoren sowie Entnehmern, die ihre Verbrauchsanlagen temporär reduzieren oder verlagern können, offen. Es werden auf verschiedenen Ebenen ökologische Kriterien berücksichtigt und ein striktes Marktverbot während der Kontrahierung sorgt für die Hintanhaltung von Marktverzerrungen. Zudem wird vorgesehen, dass systemrelevante Kraftwerke, welche aus wirtschaftlichen Gründen ihre Verfügbarkeit derart reduzieren, dass sie nicht mehr an den Kurzfristmärkten teilnehmen können, notfalls zum Weiterbetrieb verpflichtet werden können. Ein solches Stilllegungsverbot ist durch die Regulierungsbehörde bescheidmäßig auszusprechen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Hammer die Abgeordneten Josef Schellhorn, Alois Schroll und Tanja Graf sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (471 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 12 02

                                Lukas Hammer                                                                 Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann