599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 1036/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung

Die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Hochschulen sind nachhaltig gefordert, zu zentralen Lernorten des Lebensbegleitenden Lernens zu werden. Insbesondere die immer größer werdende Nachfrage an unterschiedlichen und spezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten, teils auch in neuen Formaten (z.B. Short-Cycle, Microcredentials) haben dazu geführt, dass einerseits in den letzten Jahren das wissenschaftliche, wissenschaftlich-künstlerische und künstlerische Weiterbildungsangebot in allen Hochschulsektoren in Österreich sehr stark gewachsen ist, und dass sich andererseits auch der Charakter der Angebote von einer ‚wissenschaftlichen Weiterbildung‘ zur ‚Weiterbildung an Hochschulen‘ weiter verändern muss. Die 2019 vom BMBWF in Auftrag gegebene Studie ‚Stand und Entwicklung wissenschaftlicher Weiterbildung in Österreich‘ hat ergeben, dass es in Österreich ein Angebot von über 1.000 Weiterbildungslehrgängen mit mehr als 30 ECTS-Punkten gibt. Dabei schließen 57% der angebotenen Lehrgänge über 30 ECTS-Punkten mit ‚Master‘ ab, 26% mit ‚Akademische/r Expert/in‘ und 18% mit einem Zertifikat. Im WS 2017/18 studierten über 29.000 Personen in Weiterbildungs-Lehrgängen (über 30 ECTS), was ca. 6% aller Studierenden in Österreich umfasst. Dabei studierte der überwiegende Teil der Personen an öffentlichen Universitäten (über 60%), gefolgt von PHs (16%), FHs (14%) und PUs (8%). Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Einrichtung von Lehrgängen zur Weiterbildung in den einzelnen Hochschulsektoren unterschiedlich entwickelt: Basierend auf verschiedenen Rechtsgrundlagen in den einzelnen Hochschulsektoren, unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zu einem Weiterbildungsmaster ist eine qualitativ beachtliche, aber sehr heterogene Angebotslandschaft entstanden, die auch eine immer größer werdende Titelvielfalt im Segment der hochschulischen Weiterbildung hervorbringt. Insofern sollen Rahmenbedingungen und Ziele hochschulischer Weiterbildung gezielt weiterentwickelt werden, um die Qualität, Transparenz und internationale Reputation der hochschulischen Weiterbildung am Wissenschaftsstandort Österreich auch weiterhin zu stärken. Im Vordergrund steht auch hier die Möglichkeit einer Orientierung und Vergleichbarkeit für Studienwerberinnen und -werber. Damit einhergehend soll auch auf die starke Nachfrage bezüglich heterogener berufsorientierter Weiterbildung auf Hochschulniveau reagiert werden und eine Anschlussmöglichkeit auch vor einem Masterstudium geschaffen werden. Ein dem Weiterbildungsmaster vorangestellter ‚Weiterbildungsbachelor‘ könnte insbesondere auf die Zielgruppe von Personen mit umfassender wie auch spezifischer Berufserfahrung im jeweiligen Studienbereich fokussieren, um die Durchlässigkeit zwischen Hochschulen und Berufsbildung attraktiver zu machen.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, die Abgeordneten Philip Kucher, Mag. Martina Künsberg Sarre und Mag. Dr. Sonja Hammerschmid.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 03 12

                      Mag. Dr. Rudolf Taschner                                                Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann