612 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt – Reihe BUND 2020/2 (III-83 d.B.)
Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der
Bundesministerien für Inneres, Justiz sowie Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt
getroffen hat.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 4. Sitzung am 04. März 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.
Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 16. Dezember 2020 behandelt.
11. Sitzung am 16. Dezember 2020
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Schmiedlechner, David Stögmüller, Mag. Felix Eypeltauer, Andreas Kühberger, Michael Seemayer, Mag. Karin Greiner sowie der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.
Als Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG war anwesend: Geschäftsführerin Dr. Valerie Hackl
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Drohnen in der zivilen Luftfahrt – Reihe BUND 2020/2 (III‑83 d.B.) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2020 12 16
Hermann Gahr Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Berichterstattung Obmann