618 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1194/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden
Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die automatische Anpassung soll durch gegenständliche Novelle für das Jahr 2021 nicht erfolgen.
Gemäß der Kundmachung des Rechnungshofes vom Dezember 2020 beträgt der Anpassungsfaktor gem. § 3 Abs. 1 B-VG über die Begrenzung der Bezüge öffentlicher Funktionäre für das kommende Jahr 1,015 (+1,5%). Mit Novelle BGBl 166/2017 wurden die Bezüge zuletzt für 2018 nicht erhöht.
Im Bundesbezügegesetz erfolgte die Nichtanpassung des Jahres 2018 gleichzeitig mit dem Bezügebegrenzungsgesetz, jedoch wurde im Jahr 2018 mit der Novelle BGBl. 4/2019 die Anpassung der Bundesbezüge für das Jahr 2019 ausgesetzt.
Der Rechnungshof hat den
angepassten Betrag 2021 I (Bezügebegrenzungsgesetz) mit 9.228,01 €
und den angepassten Betrag 2021 II (Bundesbezügegesetz) mit 9.047,06 €
festgelegt.
Mit der vorgesehenen Aussetzung wird der Ausgangsbetrag 2020 von 9.091,64 € weiterhin auch für das Jahr 2021 gelten, der Entfall gilt für Bezüge, die 49% des Ausgangsbetrages übersteigen.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den
gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 21. Dezember
2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an
die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dietmar Keck die
Abgeordneten
Dr. Dagmar Belakowitsch, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Alois Stöger,
diplômé, Mag. Wolfgang Gerstl, Ralph Schallmeiner,
Mag. Christian Drobits und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Initiativantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde
Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2020 12 21
Mag. Klaus Fürlinger Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann