620 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1193/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nulllohnrunde für Spitzenverdiener in der Corona-Krise
Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Corona-Maßnahmen der Regierung haben zu dramatischen Entwicklungen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt geführt: Im April 2020 waren 571.477 Personen ohne Job, so viele wie noch nie zuvor. Im November 2020 waren insgesamt 457.197 Menschen ohne Arbeit, wiederum 25.000 mehr als im Oktober 2020 – die Zahlen steigen wieder. Dasselbe Bild zeigt sich bei der Kurzarbeit, die zuletzt rund 324.000 Menschen betraf.
Während hunderttausende Österreicher den Gürtel enger schnallen müssen und bereits vor einer Verschärfung der Wirtschaftskrise bangen, lehnt es die Bundesregierung ab, bei sich oder auch im System zu sparen.
Der im März 2020 veröffentlichte Bericht des Rechnungshofes zu den Unternehmen und sonstigen juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und Universitäten) des Bundes[1] zeigt auf, dass der Staat längst nicht mehr weiß, was er macht.
Der Rechnungshof konnte nicht einmal das Beteiligungsportfolio des Bundes abschließend bestimmen, weil eine Feststellung der beherrschten Unternehmen schlichtweg unmöglich war. Ein gesamthaftes strategisches Controlling samt Berichtspflichten gibt es grundsätzlich nicht – niemand weiß, welche Spitzenverdiener sich in diesen Staatsbetrieben vor den Wirtschaftsfolgen der Corona-Krise ‚verstecken‘.
Nach den jüngsten Erhebungen des Rechnungshofs hielt der Bund Ende 2017 157 direkte (inklusive Universitäten, Stiftungen und Fonds) und 328 indirekte undurchsichtige Beteiligungen. Rechnet man die 58 Beteiligungen der 22 Universitäten noch dazu, muss man von zumindest 543 Unternehmen des Bundes mit einer Beteiligung von 50% am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital oder einer gleichzuhaltenden Form der Beteiligung ausgehen. In Einzelfällen gibt es dabei undurchsichtige Beteiligungsstrukturen mit bis zu sechs Beteiligungsebenen.
Von den 543 bekannt gewordenen Unternehmen konnte der Rechnungshof aus Mangel an Daten nur 126 analysieren. Der Personalaufwand war bei den analysierten Unternehmen jedoch überwiegend die größte Aufwandsposition in den Jahresabschlüssen – er betrug im Prüfungszeitraum bereits 7,26 Milliarden Euro und stieg zwischen 2013 und 2017 um 10,3%. Am freien Markt fiel der Anstieg nicht einmal halb so groß aus (5,1%).
Dass der gesteigerte Personalaufwand nicht mehr Arbeitsplätze bedeutet, ist anzunehmen. Die Mehrkosten bedeuten vielmehr Mehreinnahmen für Spitzenverdiener, wie auch der Artikel ‚Wirbel um die ORF-Gagen‘ nahelegt: ‚101.000 Euro Einkommen im Jahr – macht im Schnitt für jeden ORF-Mitarbeiter die traumhafte Monatsgage von 7.200 Euro.‘[2] Allein ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz verdient mit über 400.000 Euro schon mehr als der Bundeskanzler.
Wie viel der enge Freund und Berater von Bundeskanzler Kurz, Thomas Schmid, bekannt aus Medienberichten wie ‚Der Fall Thomas Schmid: Der Kanzler-Vertraute und das Kokain‘[3] in seiner Funktion als Vorstand der milliardenschweren staatlichen ÖBAG verdient, ist streng geheim.
Der Staat ist über die ÖBAG aber mit 31,5 % an der OMV beteiligt. Deren Vorstandsvorsitzender, Rainer Seele, ist mit einer Gage von 7,24 Mio. Euro mutmaßlich der bestverdienende Manager Österreichs. Umgerechnet verdient Seele pro Tag knapp 20.000 Euro.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Dezember
2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der
Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch die Abgeordneten
Dr. Nikolaus Scherak, MA, Alois Stöger,
diplômé, Mag. Wolfgang Gerstl, Ralph Schallmeiner,
Mag. Christian Drobits und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2020 12 21
Mag. Klaus Fürlinger Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann