628 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1162/A(E) der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gemeinden nicht im Stich lassen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massentests

Die Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Kampf gegen das Corona-Virus wird in den nächsten Wochen und Monaten noch große gemeinsame Kraftanstrengungen von allen Bürgerinnen und Bürgern brauchen. Die derzeitige Durchführung der Massentests können dazu auch einen Beitrag leisten. Es zeigt sich hierbei aber deutlich, dass ohne die 2.095 Gemeinden diese Mammutaufgabe nicht durchführbar wäre. Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern haben als erprobte Krisenmanager die örtliche Organisation der Massentests gemeinsam mit unzähligen Freiwilligen in die Hand genommen.

Der Bund bleibt allerdings seinen Anteil an den Testungen wieder einmal schuldig. Die Kostentragung für die Durchführung der Massentestungen bleibt bei Ländern und Gemeinden hängen. Schon wieder werden die Gemeinden alleine gelassen und bleiben auf den enormen Durchführungskosten sitzen.

Im Gesundheitsausschuss wurde das erforderliche Gesetz vertagt, weil sich die Regierungsparteien nicht über die Übernahmen der Kosten durch den Bund einigen können, obwohl Gesundheitsminister Anschober mehrmals diese Kostenübernahme zugesagt hat.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Jänner 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Alois Stöger, diplômé die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Dietmar Keck, Peter Wurm, Ralph Schallmeiner, Mag. Gerald Loacker, Mag. Gerald Hauser und Rudolf Silvan sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 01 12

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann