634 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (630 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden
Zum Finanzausgleichsgesetz 2017:
Der Einbruch bei den Erträgen bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben aufgrund der COVID-19-Krise trifft alle Gebietskörperschaften entsprechend ihrer Beteiligung (grob 2/3 Bund, 1/3 Länder und Gemeinden), wobei die Gemeinden zusätzlich auch durch Mindereinnahmen bei der Kommunalsteuer belastet werden. Der Bund unterstützt die Gemeinden bereits durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 mit einem Betrag von 1,0 Milliarden Euro, um die Gemeinden in ihrer wichtigen Funktion als Investor im Bereich der Daseinsvorsorge zu unterstützen.
Da die Möglichkeiten der Gemeinden, sich durch Darlehensaufnahmen zu verschulden, auch aufgrund landesgesetzlicher Regulatorien im Vergleich zu denen des Bundes und der Länder begrenzt sind, wirken sich die derzeit geringen Abgabenerträge auf die Liquidität der Gemeinden besonders negativ aus. Mit einem weiteren Unterstützungspaket sollen daher die Liquidität der Gemeinden und ihre Investitionskraft gestärkt werden. Dieses Paket umfasst drei Maßnahmen:
1. Aufstockung der Ertragsanteile der Gemeinden um 400,0 Mio. Euro bei der Zwischenabrechnung im März 2021.
2. Sonder-Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Gemeinden, im Jahr 2021 iHv. rd. 1.000,0 Mio. Euro. Die Rückzahlung beginnt frühestens im Jahr 2023.
3. Aufstockung des Strukturfonds im Jahr 2021 um 100,0 Mio. Euro
Im Jahr 2021 werden die Gemeinden vom Bund somit mit einem Gesamtbetrag von 1.500,0 Mio. Euro unterstützt.
Zum Einkommensteuergesetz 1988 und zur Bundesabgabenordnung:
Es sollen Klarstellungen vorgenommen und ein Redaktionsversehen beseitigt werden.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. Jänner 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger die Abgeordneten Andreas Kollross, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Erwin Angerer, Mag. Ulrike Fischer, Ing. Klaus Lindinger, BSc und Dr. Helmut Berger (Leiter des Budgetdienstes) sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (630 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 01 18
Ing. Manfred Hofinger Gabriel Obernosterer
Berichterstatter Obmann