637 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Grünen Bericht 2020 der Bundesregierung (III-170 der Beilagen)

Der Grüne Bericht 2020 gemäß § 9 des Landwirtschaftsgesetzes soll einen Einblick in die Situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2020 ermöglichen. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Gesamtwirtschaft und Agrarsektor, Produktion und Märkte, Agrarstrukturen und Beschäftigung, Auswertungsergebnisse der Buchführungsbetriebe, Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Nachhaltige Entwicklung und Landwirtschaft im internationalen Zusammenhang.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 9. Februar 2021 in Verhandlung genommen.

 

Aufgrund eines am 4. Februar 2021 eingebrachten Verlangens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Kühberger die Abgeordneten Franz Hörl, Alois Kainz, Peter Schmiedlechner,
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Cornelia Ecker und Petra Vorderwinkler sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Grünen Bericht 2020 der Bundesregierung (III-170 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 02 09

                            Andreas Kühberger                                                    Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann