639 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 1206/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausschreibungsgesetz 1989 geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Bei dieser Ergänzung handelt es sich um eine redaktionelle Klarstellung. Bereits bisher waren die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion bzw. dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden, in der jeweiligen Arbeitsplatzbeschreibung festgelegt. Mit dieser Änderung soll klargestellt werden, dass der Ausschreibung die jeweils zuletzt seitens der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport genehmigten Arbeitsplatzbeschreibung zugrunde zu legen ist.
Diese Anpassung dient einerseits der weiteren Professionalisierung andererseits auch der Beschleunigung des Ausschreibungsverfahrens und erhöht die Transparenz der Ausschreibung für die Bewerberinnen und Bewerber im Hinblick auf die geforderten Anforderungen im Zusammenhang mit dem künftigen Arbeitsplatz.“
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen
Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. Februar 2021 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligte sich die Berichterstatterin Abgeordnete
Mag. Eva Blimlinger.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 02 09
Mag. Eva Blimlinger Mag. Jörg Leichtfried
Berichterstatterin Obmann