650 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1165/A der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Abstellen des Risikos von Schwangeren auf Körperkontakt ist zu eng gesehen. Es geht um die Frage, wo erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Dieses besteht in erster Linie dort, wo sich viele Menschen aufhalten und der Kontakt mit diesen unvermeidlich ist. Dadurch wird das Ansteckungsrisiko enorm erhöht.

Durch die vorgesehene Änderung wird diesen Umstand Rechnung getragen und es werden damit auch die beschäftigten Frauen im Handel oder z.B. in der Industrie mitumfasst.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Rosa Ecker, MBA, Rebecca Kirchbaumer und Norbert Sieber.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 02 11

                          Rebecca Kirchbaumer                                                          Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann