654 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1232/A(E) der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Selbständigen vor Covid-19

Die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Covid-19-Virus unterscheidet nicht, ob jemand selbständig oder angestellt ist, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen jedoch schon. Angestellte, die einer Risikogruppe laut
COVID-19-Risikogruppen-Verordnung angehören und ein Covid-19-Risiko-Attest vorweisen können, haben Anspruch auf Erbringung Ihrer Arbeitsleistung in Homeoffice oder auf eine geeignete Gestaltung ihrer Arbeitsstätte, so dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Wenn all dies nicht möglich ist, haben diese Personen Anspruch auf Dienstfreistellung gegen Entgeltfortzahlung. Diese Möglichkeiten stehen Selbständigen nicht zur Verfügung. Selbständige, die nun wegen Vorerkrankungen als Vorsichtsmaßnahme Kunden- und andere Geschäftskontakte einschränken müssen, erleiden zusätzliche Umsatzeinbußen.

Hier müssen Änderungen vorgenommen werden, damit auch Selbständige nicht zwischen ihrer Gesundheit und ihrer wirtschaftlichen Existenz wählen müssen. Das erklärte Ziel muss sein, alle Menschen bestmöglich vor dem Covid-19-Virus zu schützen und die Infektionen und Erkrankungen somit einzuschränken.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Auf Antrag der Abgeordneten Tanja Graf beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, dagegen: S, F, N), dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Tanja Graf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 02 11

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann