658 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Antrag 1148/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ständige Einsatzbereitschaft am Hubschrauberstützpunkt Klagenfurt 

Die Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ob aktuelle Schneemassen oder schwere Gewitter, Hagel und Murenabgänge im heurigen Sommer - Unwetter werden nicht zuletzt aufgrund klimatischer Veränderungen mehr und mehr zur Regel denn zur Ausnahme.

Die letzten Tage unterstreichen neuerlich die Bedeutung der raschen Einsatzfähigkeit von Hubschraubern im Katastrophenfall. Die Präsenz von Bundesheerhubschraubern in Kärnten ist zentral für die Erforschung von Geländen bei Waldbränden, Hochwassern oder Lawinengefahr. Wenn sich kein Hubschrauber vor Ort befindet, vergeht bis zur Einsatzfähigkeit in Kärnten wertvolle Zeit. Dies ist überhaupt nur dann möglich, wenn die Wetterlage eine Alpenüberquerung vom Ennstal ermöglicht, denn die besondere geographische Situation Kärntens bedeutet, dass der südliche Alpenhauptkamm aufgrund der Wetterlage nicht immer für Hubschrauber passierbar ist, was laut internen Bundesheerauskünften immer wieder vorkommt. Die in Aigen im steirischen Ennstal stationierte Hubschrauberflotte nutzt Kärnten im Ernstfall daher wenig, weil eine Überstellung der Hubschrauber oft gar nicht möglich ist, während am Flughafen Klagenfurt Bodenpersonal jederzeit bereitsteht.“

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Februar 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Philip Kucher der Abgeordnete Ing. Manfred Hofinger sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer und David Stögmüller einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend ständige Einsatzbereitschaft am Hubschrauberstützpunkt Klagenfurt eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Nutzung des Hubschrauberstützpunktes am Flughafen Klagenfurt wurde mit Jahresende 2015 im Zuge des Einsparungspaketes "Österreichisches Bundesheer 2018" eingestellt. Im Juli 2016 erfolgte die Entscheidung zur weiteren temporären Nutzung des Stützpunktes, der mit April 2017 wieder seinen Betrieb aufnahm.

Für die Luftstreitkräfte ist ein HS Stützpunkt südlich des Alpenhauptkammes mit der entsprechenden Wartungs- und geschützten Abstellungsmöglichkeit sehr wertvoll. Weiters ist durch die temporäre Abstellmöglichkeit für einen HS ein großer Mehrwert in der Unterstützung der vor Ort befindlichen Truppenteile gegeben. Insbesondere kann dadurch die Ausbildung und Einsatzvorbereitung des Jägerbataillon 25, das mit Masse ein auf Luftbeweglichkeit spezialisierter Verband ist, bestmöglich unterstützt werden.

Besonders bei entsprechend schwierigen Wetterlagen ergibt sich die Notwendigkeit frühzeitig Hubschrauber südlich des Alpenhauptkammes zu stationieren, um für eventuelle Anforderungen im Katastrophenfall vorbereitet zu sein. Gewisse Wetterlagen (z.B. Nebellagen) erfordern jedoch auch bewusst auf Klagenfurt als Stützpunkt zu verzichten und längere Flugwege in Kauf zu nehmen bzw. HS aus Kasernen südlich des Alpenhauptkammes zu betreiben.

Derzeit ist der Stützpunkt Klagenfurt bis zu 50% der Arbeitswochen besetzt – vor allem bei geplanten Ausbildungsvorhaben der Truppe, aber auch wenn sich entsprechende Wetterlagen abzeichnen.

Der aktuelle Personal- und Gerätestand lässt derzeit einen permanenten Betrieb nicht zu. Besonders in der Phase des immer eingeschränkteren Betriebes der Aluette 3 Flotte und die parallel dazu erforderliche Einführungsphase des neuen leichten Mehrzweckhubschraubers erfordern den geschlossenen Einsatz des fliegenden und technischen Personals sowie aller Fluggeräte an einem Ort.

Insbesondere kann durch die Einführung des neuen leichten Mehrzweckhubschraubers A169M ab 2023 davon ausgegangen werden, dass durch die höhere Leistungsfähigkeit, insbesondere bei Schlechtwetterlagen, weniger Einschränkungen in der Verlegung von HS gegeben sein werden. Bzw. kann bei entsprechendem Wetterfenster im Süden eine rasche Verlegung sichergestellt werden.

Die entsprechenden Planungen und Entscheidungen hinsichtlich einer möglichen Stationierung eines HS am Stützpunkt Klagenfurt sollen daher die Erfahrungen nach der Indienststellung des neuen leichten Mehrzweckhubschraubers A169M berücksichtigen. “

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1148/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 02 16

                          Ing. Manfred Hofinger                                               Dr. Reinhard Eugen Bösch

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann