678 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 614/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit der allgemeinen COVID-19-Maskenpflicht in Österreich

Die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Stand 26. Mai 2020 werden von insgesamt 16.480 bisher positiv getesteten COVID-19-Infizierten noch 732 als derzeit akut ‚COVID-19-Infizierte‘ vom Gesundheitsministerium dokumentiert. Insgesamt 15.182 ehemalige ‚COVID-19-Patienten‘ gelten als genesen. Von den derzeit akuten ‚COVID-19-Patienten‘ sind 605 nicht hospitalisiert, 95 belegen ein Normalbett und 32 ein Intensivbett in einer Krankenanstalt. Bis zum heutigen Tag wurden insgesamt 411.185 COVID-19-Testungen durchgeführt.

Bei der aktuell geringen Anzahl an akut ‚COVID-19-Infizierten‘ stellt sich die Frage, ob bisher geltende Maßnahmen wie eine allgemeine COVID-19-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel, in der Gastronomie und in der Beherbergung, im Schul- und Unterrichtswesen aber auch im Bereich des öffentlichen Kultur-, Sport- und Veranstaltungswesens noch verhältnismäßig sind.

Der führende Infektionsmediziner und Experte der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit – AGES), Dr. Franz Allerberger, machte bereits vor Wochen darauf aufmerksam, dass eine allgemeine COVID-19-Maskenpflicht in Österreich den Herausforderungen, die der aktuelle Verlauf der COVID-19-Infektionen abbildet, nicht verhältnismäßig sei. Auch viele andere Experten aus dem Gesundheitswesen, ob in Österreich oder anderen Ländern, rücken von einer allgemeinen Maskenpflicht im öffentlichen Raum, im täglichen Geschäftsleben oder in öffentlichen Verkehrsmitteln immer mehr ab. Demnach würden ohne enge Kontakte, die über lange Zeiträume gehen, überhaupt keine Übertragungsgefahren bestehen. Aktuell kommt etwa im Zuge des sogenannten ‚Asylwerber-Clusters‘ rund um Asylwerberheime in Wien, das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen oder die Postverteilerzentren in Wien-Inzersdorf und Hagenbrunn zu Tage, dass enge private oder berufliche Kontakte über einen längeren Zeitraum eine Infektionskette auslösen oder begünstigen können.

Sogar von der Schädlichkeit falsch eingesetzter Masken bzw. Masken von minderer Qualität wird in medizinischen Fachkreisen immer deutlicher gewarnt.

Im Umkehrschluss bedeuten die Expertenmeinungen, dass lediglich dort das Tragen einer Maske vorgeschrieben werden soll, wo es tatsächlich um den Schutz von Risikogruppen gegenüber einer potentiellen COVID-19-Infektion oder das Verhindern einer Infektionskette geht. Solche Bereiche stehen etwa im gesamten Gesundheits- und Pflegebereich und im Zusammenhang mit besonderen Risikogruppen (Pflegebedürftige, Akutpatienten usw.) außer Diskussion und sollten weiterhin bis zur vollständigen Eindämmung der Gefahren durch COVID-19 aufrechterhalten werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Februar 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Dr. Josef Smolle, Mag. Gerald Loacker, Laurenz Pöttinger, Angela Baumgartner, Dietmar Keck, Mag. Gerald Hauser, Gabriela Schwarz, Mag. Markus Koza, Irene Neumann-Hartberger und Philip Kucher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 02 22

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann