Vorblatt
Ziel(e)
- Forcierung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung durch Finanzierung von Projekten mit ressortübergreifender Wirkung
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Umsetzung der IT-Konsolidierung im Bund, Ausbau der IT-Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen und Optimierung von Verfahrensabläufen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Bundesregierung hat mit dem „Aktionsplan Digitalisierung 2022“ (Beschluss des Ministerrats 35/10 vom 21.10.2020) für weitere Digitalisierungsmaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche 160 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Bundesfinanzgesetz 2021, BGBl. I Nr. 122/2020, wurde folglich dieser „Digitalisierungsfonds“ berücksichtigt.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
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in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Nettofinanzierung Bund |
‑80 000 |
‑80 000 |
0 |
0 |
0 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz über die Errichtung des Digitalisierungsfonds (Digitalisierungsfondsgesetz-Digi-FondsG)
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Einbringende Stelle: |
BMDW |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Steigerung des Digitalisierungsgrades zum Nutzen für die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung" der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Gerade die Corona-Krise hat die Rolle der Digitalisierung noch stärker sichtbar gemacht. Nicht nur für die unmittelbare Bewältigung der Krise, sondern auch für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit ist die digitale Transformation von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung von entscheidender Rolle. Als digitaler Top-Standort kann es Österreich gelingen, eine neue wirtschaftliche Dynamik auszulösen und den Aufschwung aus der Corona -Krise zu beschleunigen. Investitionen in eine bürgernahe, serviceorientierte Verwaltung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohlstand und Lebensqualität.
Die Bundesregierung hat mit dem "Aktionsplan Digitalisierung 2022" (Beschluss des Ministerrats 35/10 vom 21.10.2020) für weitere Digitalisierungsmaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche 160 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Im Bundesfinanzgesetz 2021, BGBl. I Nr. 122/2020, wurde folglich dieser "Digitalisierungsfonds" berücksichtigt. Der genannte Aktionsplan hat zudem die "Task Force Digitalisierung 2022" (Bundeskanzler, Bundesminister für Kultur und Sport, Bundesminister für Finanzen und Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) eingerichtet, die als Governance-Mechanismus zur Umsetzung des Programms dient. Die Arbeiten in der Task Force wurden unverzüglich aufgenommen und die erste Tranche der Projekte wurde einvernehmlich ausgewählt.
Begleitend zu den angeführten Schritten soll nun durch das vorliegende Bundesgesetz der Digitalisierungsfonds bei der Bundesministerin für Wirtschaftsstandort eingerichtet werden, welcher mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um die Digitalisierung in der Bundesverwaltung voranzutreiben.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Derzeit besteht ein erhöhter Konsolidierungsbedarf im IT-Bereich der österreichischen Bundesverwaltung. Die Ressorts nutzen vielfach unterschiedliche Rechenzentren, Soft- und Hardware sowie Service-Provider. Die Konsequenzen sind beispielsweise vermeidbare Kosten und eine schwankende Qualität.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025
Evaluierungsunterlagen und -methode: Aufgrund der Laufzeit der geplanten Projekte wird ein möglichst später Zeitpunkt für die Evaluierung gewählt. Indikatoren für die Evaluierung sind:
Die Anzahl der ressortübergreifenden Projekte im Bereich der Digitalisierung hat sich erhöht.
Die Nutzung gemeinsamer Rechenzentren und einheitlicher Soft- und Hardware sowie von gemeinsamen Service-Providern durch die Ressorts hat sich erhöht.
Die Informationen zu diesen Indikatoren sind daher entsprechend zu sammeln und für die Evaluierung aufzubereiten.
Ziele
Ziel 1: Forcierung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung durch Finanzierung von Projekten mit ressortübergreifender Wirkung
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Derzeit besteht ein erhöhter Konsolidierungsbedarf im IT-Bereich der österreichischen Bundesverwaltung. Die Ressorts nutzen vielfach unterschiedliche Rechenzentren, Soft- und Hardware sowie Service-Provider. Die Konsequenzen sind beispielsweise vermeidbare Kosten und eine schwankende Qualität. |
Projekte im Bereich der Digitalisierung werden in der Regel ressortübergreifend durchgeführt. Die Ressorts nutzen einheitliche Rechenzentren, Soft- und Hardware sowie Service-Provider. Es gibt möglichst keine vermeidbaren Kosten und die Qualität im Bereich der IKT des Bundes hat sich gesteigert. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Umsetzung der IT-Konsolidierung im Bund, Ausbau der IT-Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen und Optimierung von Verfahrensabläufen
Beschreibung der Maßnahme:
Die Bundesregierung hat mit dem "Aktionsplan Digitalisierung 2022" (Beschluss des Ministerrats 35/10 vom 21.10.2020) diesen Grundsätzen Rechnung getragen, indem sie für weitere Digitalisierungsmaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche 160 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Im Bundesfinanzgesetz 2021, BGBl. I Nr. 122/2020, wurde folglich dieser "Digitalisierungsfonds" berücksichtigt. Der genannte Aktionsplan hat zudem die "Task Force Digitalisierung 2022" eingerichtet, die als Governance-Mechanismus zur Umsetzung des Programms dient. Der Bundeskanzler, der Vizekanzler, der Bundesminister für Finanzen sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort entsenden je einen Vertreter in diese Task Force, welche im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnimmt: Auswahl der relevanten Projekte, Entscheidung über die Mittelzuteilung und -verwendung. Die Arbeiten in der Task Force wurden unverzüglich aufgenommen und die erste Tranche der Projekte wurde einvernehmlich ausgewählt.
Begleitend zu den angeführten Schritten soll nun durch das vorliegende Bundesgesetz der Digitalisierungsfonds bei der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichtet werden, welcher mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um die Digitalisierung in der Bundesverwaltung voranzutreiben.
Umsetzung von Ziel 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
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in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Werkleistungen |
80 000 |
80 000 |
0 |
0 |
0 |
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Aufwendungen gesamt |
80 000 |
80 000 |
0 |
0 |
0 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
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in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
80 000 |
80 000 |
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in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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gem. BFRG/BFG |
40.05.02 Digitalisierungsf. |
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80 000 |
80 000 |
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Erläuterung der Bedeckung
Die Mittel des Fonds wurden im BFG 2021 im Detailbudget 40.05.02 Digitalisierungsfonds für das Finanzjahr 2021 gebunden veranschlagt. Für das Finanzjahr 2022 wird ebenfalls eine gebundene Dotierung von bis zu 80 Millionen Euro gemäß § 37 BHG 2013 vorgesehen werden. Die Aufhebung der Bindung erfolgt in einzelnen Schritten im erforderlichen Ausmaß jeweils im Einvernehmen zwischen der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesminister für Finanzen.
Projekt – Werkleistungen
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Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Bund |
80 000 000,00 |
80 000 000,00 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
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Digitalisierungsfonds für das Finanzjahr 2021 |
Bund |
1 |
80 000 000,00 |
|
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Digitalisierungsfonds für das Finanzjahr 2022 |
Bund |
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1 |
80 000 000,00 |
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Es wurde die „Task Force Digitalisierung 2022“ eingerichtet, die als Governance-Mechanismus zur Umsetzung des Programms dient. Die Arbeiten in der Task Force wurden unverzüglich aufgenommen und die erste Tranche der Projekte wurde einvernehmlich ausgewählt. Die finanzierten Projekte sollen zur Umsetzung der IT-Konsolidierung im Bund, zum Ausbau der IT – Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen oder zur Optimierung von Verfahrensabläufen beitragen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine genauere Berechnung zu den einzelnen Projekten vorgenommen werden, die mit den Mitteln des Digitalisierungsfonds finanziert werden sollen. Es werden daher jeweils die gesamten Kosten des Digitalisierungsfonds als Werkleistungen veranschlagt.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1794021900).