Erlassung eines Landarbeitsgesetzes
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMA |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Novelle zum B-VG, BGBl. I Nr. 14/2019, sieht vor, dass das Landarbeitsrecht ab 1. Jänner 2020 nicht mehr unter Art. 12 B-VG (Grundsatzgesetz Bund, Ausführungsgesetze und Vollziehung Länder), sondern unter Art. 11 B-VG (Gesetz Bund, Vollziehung Länder) fällt. Auf Grund dieser B-VG-Novelle trat mit 1. Jänner 2020 das LAG außer Kraft, die Ausführungsgesetze der Länder gelten seitdem im jeweiligen Bundesland als Bundesrecht weiter, sodass derzeit neun Bundesgesetze dieselbe Materie regeln.
Ziel(e)
Die Erlassung eines einheitlichen Bundesgesetzes, das neun derzeit bestehende Bundesgesetze ersetzt.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Zusammenführung von neun Bundesgesetzen im Landarbeitsrecht in ein Bundesgesetz.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Keine.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union, dienen aber nicht der Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 441149017).