691 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Heeresgeschichtliches Museum – Reihe BUND 2020/37 (III-190 d.B.)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Landesverteidigung

betreffend Heeresgeschichtliches Museum

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 10. Sitzung am 24. November 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten David Stögmüller die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 13. Sitzung am 09. März 2021 behandelt.

 

13. Sitzung am 09. März 2021

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Philip Kucher, Mag. Eva Blimlinger, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Franz Hörl, Mag. Ruth Becher und David Stögmüller sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und der Ausschussobmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

 

Als Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG war anwesend: Direktor des Heeresgeschichtlichen Museums, Dr. Christian Ortner

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Heeresgeschichtliches Museum – Reihe BUND 2020/37 (III‑190 d.B.) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2021 03 09

                               David Stögmüller                                               Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann