694 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte
über den Antrag 1260/A(E) der Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend weibliche Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten
Die Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Weibliche Genitalverstümmelungen (Female Genital Mutilation – FGM) bezeichnet eine spezifische Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, bei der teilweise oder vollständig die weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Indikation/ zu nicht medizinischen Zwecken absichtlich entfernt oder beschädigt werden.
Genitalverstümmelungen sind meist mit starken Schmerzen verbunden, führen zu schweren psychischen und körperlichen Schäden, und in einigen Fällen sogar zum Tod. Langzeitfolgen der Genitalverstümmelung sind unter anderem massive Schwierigkeiten beim Urinieren, Unfruchtbarkeit, Einschränkung des sexuellen Empfindens und Komplikationen bei der Geburt. Genitalverstümmelungen stellen einen schweren Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit und sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen dar und sind Ausdruck einer geschlechtsspezifischen Gewalt, die mittlerweile als globales Problem anerkannt ist.
Laut Schätzungen der WHO und UNICEF sind über 2 Millionen Mädchen und Frauen weltweit von dieser grausamen Menschenrechtsverletzung betroffen.[1] Obwohl in der Europäischen Union FGM als Straftat gilt, leben schätzungsweise hunderttausende betroffene Frauen in Europa. Zudem sind tausende Mädchen in Europa der Gefahr ausgesetzt, Opfer von FGM zu werden. Studien der EU haben ergeben, dass vor allem Frauen und Mädchen in Österreich, Belgien, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlande, Portugal und Schweden betroffen sind. In Österreich leben Schätzungen zufolge bis zu 8.000 Betroffene. Diese Zahl stammt jedoch aus 2006.[2]
So kommt das European Institute for Gender Equality (EIGE), das unter anderem auch Methoden zur Datenerfassung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Europa verglichen und systematisiert hat, in seinen Studien zum Thema FGM zum Ergebnis, dass genaues und aussagekräftige Datenmaterial für Europa fehlt.[3] Eine systematische, qualitative und quantitative Datenerfassung und Erforschung ist conditio sine qua non, um ein besseres Verständnis dieses Phänomens zu fördern und sicherzustellen, dass Staaten entsprechend ihrer menschenrechtlichen Schutzpflichten gegen weibliche Genitalverstümmelung mittels angemessener, niederschwelliger, strukturierter Präventions-, Aufklärungs- und Bewusstseinsarbeit gezielt und wirksam vorgehen.“
Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler die Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Stephanie Krisper, Rosa Ecker, MBA, Petra Bayr, MA MLS und Mag. Corinna Scharzenberger.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2021 03 09
Dr. Gudrun Kugler Dr. Nikolaus Scherak, MA
Berichterstatterin Obmann
[1] UNICEF, “Female Genital Mutilation/Cutting: A Global Concern” UNICEF, New York, 2016. WHO, Fact Sheet
FGM, https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/female-genital-mutilation.
[2] https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/gender-equality/gender-basedviolence/eliminating-female-genital-mutilation_en.
[3] Die EIGE-Studien sind abrufbar unter https://eige.europa.eu/gender-based-violence/female-genital-mutilation.