695 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1261/A(E) der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Susanne Fürst, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030

 

Die Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Susanne Fürst, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich ratifizierte das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Jahr 2008. Entsprechend dessen wurde der erste Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2021 erstellt, welcher die nationale Umsetzung des Übereinkommens bis 2021 in insgesamt 250 Maßnahmen festhält.[1]

Für die Erstellung eines zweiten Nationalen Aktionsplans Behinderung, welcher die Zeitperiode 2022-2030 umfassen wird, wurden bereits Schritte unternommen. Hierzu wurden alle Ministerien sowie die Länder dazu aufgefordert Maßnahmen für den besagten Zeitraum, unter der Einbindung von relevanten Stakeholdern, zu erarbeiten.

Um aus der Erstellung und Umsetzung des ersten Nationalen Aktionsplans Behinderung für den Zeitraum 2012-2021 zu lernen und für weitere Maßnahmen Verbesserungen zu erzielen wurde eine Evaluierung in Auftrag gegeben. Diese wurde im November 2020 veröffentlicht[2]. Im Rahmen der Evaluierung wurden Empfehlungen formuliert, welche in der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 einfließen sollen.

Des Weiteren wurden bereits im Rahmen der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2013 Empfehlungen des UN-Komitees (im Rahmen der Concluding Observations) formuliert, welche in Österreich verstärkt zu beachten sind[3]. Die weiteren Empfehlungen des UN-Komitees sind bei der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 zu berücksichtigen.

Im Sinne einer nachhaltigen und umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben, sowie in der Bildung und in der Arbeitswelt sollte insbesondere auf den Ausbau moderner Technologien, wie beispielsweise bei der Veranstaltung ‚Bildung – Inklusion – Digitalisierung‘ im März 2020 im Parlament präsentiert, gesetzt werden. Die Schritte dazu sollten in den Nationalen Aktionsplan Behinderung Eingang finden.

Wie im Ministerratsvortrag vom 10. Dezember 2020 festgehalten, muss das Ziel der Bundesregierung sein, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und somit eine qualitätsvolle Erstellung und Umsetzung sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung des Nationalen Aktionsplans Behinderung zu gewährleisten.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Heike Grebien die Abgeordneten Kira Grünberg, Dr. Stephanie Krisper, Rosa Ecker, MBA, Sabine Schatz und Mag. Selma Yildirim.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Susanne Fürst, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 03 09

                                  Heike Grebien                                                       Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann



[1] Siehe hierzu: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=165.

[2] Siehe hierzu: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:ec106d2c-7346-4360-8756-975de92d9576/Evaluierung_des_NAP_2012_2020.pdf.

[3] Siehe hierzu: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD/C/AUT/CO/1&Lang=En.