699 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2017 – 2019 (III-218 der Beilagen)
Im vorliegenden Bericht zur Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes werden die Detailanalysen zu den unterschiedlichen Teilbereichen zusammengeführt. Es wurde bei dieser Evaluierung gemäß den Vorgaben des Umweltförderungsgesetzes (UFG) folgende Bereiche untersucht, und deren ökologische, ökonomische und organisatorische Aspekte beleuchtet:
• Umweltförderung im Inland (UFI) (unter Berücksichtigung der EU-Kofinanzierung) einschließlich Sanierungsoffensive (SanOff) und Regionale Beratungsprogramme (RegBer)
• Internationale Klimafinanzierung
• Altlastensanierung und -sicherung (ALTL)
Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2019, jener der in den Vergleichen angeführten Vorperiode vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2016. Abweichungen in bestimmten Bereichen sind in den jeweiligen Kapiteln erklärt und begründet.
Umfang, Art und Tiefe der Analyse waren durch die bisherigen Evaluierungsberichte – diese werden seit 1993 erstellt – und insbesondere durch den Bericht für den Zeitraum 2014 bis 2016 vorgegeben. Allfällig erforderliche Anpassungen und Aktualisierungen der Berichtsstruktur bzw. des Berichtsumfanges wurden mit den zuständigen Fachabteilungen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für diese Förderungsbereiche abgestimmt. Für die Durchführung der Untersuchungen wurden – soweit nicht anders angegeben – die Datensätze der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) als Abwicklungsstelle nach dem UFG herangezogen. Es wurden auch allfällige Kofinanzierungen durch die Bundesländer – so Daten darüber verfügbar – sowie der Europäischen Union berücksichtigt.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 09. März 2021 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Martin Litschauer die Abgeordneten Andreas Kollross, Walter Rauch, Julia Elisabeth Herr sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.
Auf Antrag des Abgeordneten Ing. Martin Litschauer beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2017 – 2019 (III-218 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 03 09
Ing. Martin Litschauer Johannes Schmuckenschlager
Berichterstatter Obmann-Stellvertreter