702 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 1199/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kein Atommülllager an der Grenze zu Österreich 

Die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Sowohl in Tschechien als auch in der Bundesrepublik Deutschland laufen derzeit Vorarbeiten zur Standortfindung für neue Atommüll-Endlager. Während alle vier potentiellen Standortgemeinden in Tschechien in unmittelbarer Nähe zur österreichischen Grenze liegen, wurde kürzlich in Deutschland vom bisher geplanten Atommülllager im niedersächsischen Gorleben Abstand genommen, in einer ersten Erkundungsphase für andere mögliche Standorte, wurden insgesamt 90 weitere Salzstöcke als grundsätzlich geeignet eingestuft. Betroffen sein könnte davon auch der Landkreis Passau - also die unmittelbare Grenzregion zu den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg.

Österreich hat sich auf Grund einer Entscheidung der Bevölkerung in einer Volksabstimmung gegen die Nutzung von Atomenergie ausgesprochen. Dieses klare Votum darf nicht dadurch umgangen werden, dass Nachbarstaaten gegen die Interessen unserer Bevölkerung im grenznahen Raum hochriskante Atommüllendlager errichten.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Walter Rauch, Nikolaus Prinz, Ing. Martin Litschauer, Michael Bernhard sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Ing. Martin Litschauer, Johannes Schmuckenschlager, Walter Rauch, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Sowohl in Tschechien als auch in der Bundesrepublik Deutschland laufen derzeit Vorarbeiten zur Standortfindung für neue Atommüll-Endlager. Während alle vier potentiellen Standortgemeinden in Tschechien in unmittelbarer Nähe zur österreichischen Grenze liegen, wurde kürzlich in Deutschland vom bisher geplanten Atommülllager im niedersächsischen Gorleben Abstand genommen, in einer ersten Erkundungsphase für andere mögliche Standorte, wurden insgesamt 90 weitere Salzstöcke als grundsätzlich geeignet eingestuft. Betroffen sein könnte davon auch der Landkreis Passau - also die unmittelbare Grenzregion zu den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg. Österreich hat sich immer vehement gegen mögliche Endlager in Grenznähe ausgesprochen.

Österreich hat sich auf Grund einer Entscheidung der Bevölkerung in einer Volksabstimmung gegen die Nutzung von Atomenergie ausgesprochen. Dieses klare Votum darf nicht dadurch umgangen werden, dass Nachbarstaaten gegen die Interessen unserer Bevölkerung im grenznahen Raum hochriskante Atommüllendlager errichten.

Außerdem muss es zu einer Kostenwahrheit im Bereich der Atomkraft kommen. Ein wesentlicher Schritt dorthin ist die rechtliche Verpflichtung der Betreiber von AKW, finanzielle Rückstellungen für die Kosten von Endlagern und weiteren Spätkosten vom AKW-Betrieb zu machen.

Auf europäischer Ebene braucht es eine Allianz der Mitgliedstaaten, die sich konsequent gegen die Nutzung von Kernenergie und für einen Ausstieg Europas aus der Atomkraft aussprechen. Dabei geht es auch darum, das immer wieder aufkommende Argument zurückzudrängen, die Nutzung von Atomenergie könne mit Klimaschutz in Verbindung gebracht werden. Dieses falsche Argument darf keinen Einfluss auf die europäische Gesetzgeben haben.“

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Ing. Martin Litschauer, Johannes Schmuckenschlager, Walter Rauch, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Martin Litschauer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 03 09

                         Ing. Martin Litschauer                                            Johannes Schmuckenschlager

                                   Berichterstatter                                                                Obmann-Stellvertreter