703 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Antrag 989/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Betriebsverlängerung des AKW Krsko
Die Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 05. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Rund um Österreich befinden sich 13 aktive Atomkraftwerke. Sie alle eint, dass sie im Katastrophenfall eine massive Bedrohung für Österreich darstellen. Das Atomkraftwerk Krsko befindet sich nur rund 70 Kilometer Luftlinie von der österreichischen Grenze entfernt. Spätestens seit der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl ist uns aber bewusst, dass eine derartige Katastrophe nicht vor unseren Grenzen halt macht. Im Falle eines Reaktorunfalles würde die atomare Strahlung vor allem Kärnten und die Steiermark treffen.
Der Druckwasserreaktor der in den 1970er Jahren im damaligen Jugoslawien erbaut wurde liegt direkt in einem Erdbebengebiet. Die bei der Planung berücksichtigten maximalen Erdbebenwerte waren jedoch nach mehreren Studien zu niedrig, bei einem schwereren Erdbeben am Standort drohen schwere Schäden bis zur Kernschmelze im Reaktor. Einen besorgniserregenden Überblick über die lange Geschichte der Störfälle in Krsko zeigt Global 2000[1]:
• 1989: Druckentlastungsventil bleibt nach Störung in offener Stellung stecken, radioaktiv verseuchtes Wasser tritt aus, die Notkühlung wird zugeschaltet. Nachdem das Ventil unter Kontrolle gebracht wird, wird das ausgetretene Wasser in den nahe gelegenen Fluss „entsorgt“.
• 2008: Verlust von Kühlmittel im Primärkreislauf, das im Containment aufgefangen werden kann.
• 2012: infolge eines Hochwassers verstopfen Laub und Schlamm in der Kühlwasserzuleitung die Filter der Kühlpumpen, Notabschaltung.
• 2013: Notabschaltung aufgrund des Versagens eines Isolationsventils an der Hauptdampfleitung (mechanischer Fehler an einem der wichtigsten Ventile im Sekundärkreislauf)
• 2013: beim Transport eines Brennelements vom Reaktor bricht ein 0,5 Meter langes Teil ab und sinkt auf den Boden des Abklingbeckens, 5 der 121 Brennelemente im Reaktor sind beschädigt oder lecken und müssen ersetzt werden
• 2017: Fehler an Entlastungsventil, Dampf tritt aus, es kommt zur Abschaltung
Dennoch wurde sogar mehrfach überlegt, die Anlage zu erweitern. Eine Entscheidung über den Bau eines zweiten Reaktorblocks soll laut der Tageszeitung „Delo“ spätestens 2027 gefällt werden.
Die von Slowenien geplante Betriebsverlängerung des bestehenden Atomkraftwerkes über das Jahr 2023 hinaus um weitere 20 Jahre hätte ohne Klage slowenischer Umweltorganisationen längst ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgepeitscht werden sollen.
Nunmehr wird die veraltete Anlagen jedoch erneut innerhalb Sloweniens auf den Prüfstand gestellt und im Hinblick auf die Sicherheit sowie Auswirkungen auf die Umwelt bewertet. Eine Mitwirkung der Bundesländer Kärnten und Steiermark im Rahmen einer grenzüberschreitenden UVP wird von Slowenien jedoch verhindert.“
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Walter Rauch die Abgeordneten Dietmar Keck, Nikolaus Prinz, Ing. Martin Litschauer, Michael Bernhard sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Walter Rauch, Ing. Martin Litschauer, Joachim Schnabel, Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Rund um Österreich befinden sich 13 aktive Atomkraftwerke. Sie alle eint, dass sie im Katastrophenfall eine massive Bedrohung für Österreich darstellen. Das Atomkraftwerk Krsko befindet sich nur rund 70 Kilometer Luftlinie von der österreichischen Grenze entfernt. Spätestens seit der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl ist uns aber bewusst, dass eine derartige Katastrophe nicht vor unseren Grenzen halt macht. Im Falle eines Reaktorunfalles würde die atomare Strahlung vor allem Kärnten und die Steiermark treffen.
Der Druckwasserreaktor der in den 1970er Jahren im damaligen Jugoslawien erbaut wurde liegt direkt in einem Erdbebengebiet. Die bei der Planung berücksichtigten maximalen Erdbebenwerte waren jedoch nach mehreren Studien zu niedrig, bei einem schwereren Erdbeben am Standort drohen schwere Schäden bis zur Kernschmelze im Reaktor. Einen besorgniserregenden Überblick über die lange Geschichte der Störfälle in Krsko zeigt Global 2000[2]:
• 1989: Druckentlastungsventil bleibt nach Störung in offener Stellung stecken, radioaktiv verseuchtes Wasser tritt aus, die Notkühlung wird zugeschaltet. Nachdem das Ventil unter Kontrolle gebracht wird, wird das ausgetretene Wasser in den nahe gelegenen Fluss „entsorgt“.
• 2008: Verlust von Kühlmittel im Primärkreislauf, das im Containment aufgefangen werden kann.
• 2012: infolge eines Hochwassers verstopfen Laub und Schlamm in der Kühlwasserzuleitung die Filter der Kühlpumpen, Notabschaltung.
• 2013: Notabschaltung aufgrund des Versagens eines Isolationsventils an der Hauptdampfleitung (mechanischer Fehler an einem der wichtigsten Ventile im Sekundärkreislauf).
• 2013: beim Transport eines Brennelements vom Reaktor bricht ein 0,5 Meter langes Teil ab und sinkt auf den Boden des Abklingbeckens, 5 der 121 Brennelemente im Reaktor sind beschädigt oder lecken und müssen ersetzt werden.
• 2017: Fehler an Entlastungsventil, Dampf tritt aus, es kommt zur Abschaltung.
Dennoch wurde sogar mehrfach überlegt, die Anlage zu erweitern. Eine Entscheidung über den Bau eines zweiten Reaktorblocks soll laut der Tageszeitung „Delo“ spätestens 2027 gefällt werden.[3]
Die von Slowenien geplante Betriebsverlängerung des bestehenden Atomkraftwerkes über das Jahr 2023 hinaus um weitere 20 Jahre hätte ohne Klage slowenischer Umweltorganisationen längst ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgepeitscht werden sollen.
Nunmehr wird die veraltete Anlage jedoch erneut innerhalb Sloweniens auf den Prüfstand gestellt und im Hinblick auf die Sicherheit sowie Auswirkungen auf die Umwelt bewertet.
Um die Mitsprache der ebenso betroffenen Nachbarstaaten bei Betriebsverlängerungen von AKW sicherzustellen, müssen klare EU-rechtliche Regelungen für grenzüberschreitende UVP-Verfahren eingehalten werden. Die Durchführung einer UVP bei Betriebsverlängerungen und damit auch die Beteiligung von Nachbarstaaten ist besonders wichtig, um alte Anlagen erneut auf den Prüfstand zu stellen und Sicherheit sowie Auswirkungen auf die Umwelt auf Basis aktueller Unterlagen genau zu bewerten. Auch die Weitergabe von Informationen über Zwischenfälle und den Sicherheitszustand von AKW hat höchste Relevanz und muss im Wege der europäischen Zusammenarbeit sichergestellt werden.“
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des Abänderungsantrages des Abgeordneten Walter Rauch, Ing. Martin Litschauer, Joachim Schnabel, Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Martin Litschauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2021 03 09
Ing. Martin Litschauer Johannes Schmuckenschlager
Berichterstatter Obmann-Stellvertreter