708 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (664 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird

Neben terminologischen Anpassungen an das neue Privathochschulgesetz und das novellierte Fachhochschulgesetz sowie datenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Adaptierungen schlägt der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf ein Wahlrecht für bestehende Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten vor, ob sie weiterhin eine eigene Selbstverwaltungskörperschaft bleiben oder von der ÖH in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden wollen. Weiters ist eine Neuregelung der „Funktionsgebühren“ – bisher „Aufwandsentschädigungen“ – für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter vorgesehen.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. März 2021 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriff der Berichterstatter, der Abgeordnete Nico Marchetti, das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (664 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 03 10

                                 Nico Marchetti                                                           Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann