714 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über die Regierungsvorlage (682 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Digitalisierungsfonds (Digitalisierungsfondsgesetz-Digi-FondsG) erlassen wird
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:
Gerade die Corona-Krise hat die Rolle der Digitalisierung noch stärker sichtbar gemacht. Nicht nur für die unmittelbare Bewältigung der Krise, sondern auch für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit ist die digitale Transformation von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung von entscheidender Rolle. Als digitaler Top-Standort kann es Österreich gelingen, eine neue wirtschaftliche Dynamik auszulösen und den Aufschwung aus der Corona-Krise zu beschleunigen. Investitionen in eine bürgernahe, serviceorientierte Verwaltung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohlstand und Lebensqualität.
Die Bundesregierung hat mit dem „Aktionsplan Digitalisierung 2022“ (Beschluss des Ministerrats 35/10 vom 21.10.2020) diesen Grundsätzen Rechnung getragen, indem sie für weitere Digitalisierungsmaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche 160 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Im Bundesfinanzgesetz 2021, BGBl. I Nr. 122/2020, wurde folglich dieser „Digitalisierungsfonds“ berücksichtigt. Der genannte Aktionsplan hat zudem die „Task Force Digitalisierung 2022“ eingerichtet, die als Governance-Mechanismus zur Umsetzung des Programms dient. Der Bundeskanzler, der Vizekanzler, der Bundesminister für Finanzen sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort entsenden je einen Vertreter in diese Task Force, welche im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnimmt: Auswahl der relevanten Projekte, Entscheidung über die Mittelzuteilung und –verwendung. Die Arbeiten in der Task Force wurden unverzüglich aufgenommen und die erste Tranche der Projekte wurde einvernehmlich ausgewählt.
Begleitend zu den angeführten Schritten soll nun durch das vorliegende Bundesgesetz der Digitalisierungsfonds (in weiterer Folge „Fonds“) bei der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichtet werden, welcher mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um die Digitalisierung in der Bundesverwaltung voranzutreiben.
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung des
vorliegenden Entwurfes ergibt sich aus
Art. 10 Abs. 1 Z 16 B-VG.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Der Entwurf hat keinen unmittelbaren europarechtlichen Bezug.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat
die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10.
März 2021 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss
war Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA. Nach einer
einleitenden Stellungnahme der Bundesministerin für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck meldeten sich die
Abgeordneten
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Dr. Petra Oberrauner,
Josef Schellhorn, Erwin Angerer, Dr. Christoph Matznetter,
Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Digitalisierung
und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck in der Debatte zu
Wort.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss
für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der
Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf
(682 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 03 10
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA Peter Haubner
Berichterstatterin Obmann