717 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Antrag 1379/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 08. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der Berufsausbildungsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 18/2020 wurde das Instrument der Kurzarbeit auch für Lehrlinge ermöglicht. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 112/2020 wurde die gesetzliche Befristung bis Ende März 2021 erstreckt, um den Erhalt von Lehrstellen zu unterstützen.

Die Möglichkeit zur – vorübergehenden – Reduktion der betrieblichen Ausbildungszeit zum Zweck der Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfe gemäß § 37b AMSG hat sich bewährt und soll auch weiterhin genutzt werden können, um Unternehmen mit betrieblicher Kurzarbeit die Ausbildung von Lehrlingen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Entsprechend dem Ende der COVID-Kurzarbeitsphase 4 soll die Möglichkeit der Kurzarbeit für Lehrlinge nunmehr bis zum 30. Juni 2021 befristet werden.

Weiterhin kann mit bis zu 5 Prozent der betrieblich ausgebildeten Lehrlinge (rund 5.000 Personen) gerechnet werden, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen.

Die neuen Bestimmungen sollen entsprechend dem Beginn der COVID-Kurzarbeitsphase 4 mit 1. April 2021 in Kraft treten.

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf den Kompetenztatbestand ‚Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie‘ (Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG).“

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 10. März 2021 in Verhandlung genommen. Zu Wort meldete sich die Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 03 10

                             Dr. Elisabeth Götze                                                              Peter Haubner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann