719 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Nationale Strategie gegen Antisemitismus, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-256 der Beilagen)

Der Bericht informiert über die ganzheitliche Strategie, die Zielsetzungen und die konkreten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus. Dies soll als grundlegende Verantwortung und als aktive Zukunftsgestaltung begriffen werden. Sie soll ein Beitrag zur Stärkung und zum Schutz der demokratischen Werte und Grundrechte in Europa sein.

Die Strategie umfasst Ziele, die sich auf verschiedene Bereiche wie Bildung und Ausbildung, Forschung, Sicherheit, Justiz, Integration und Zivilgesellschaft beziehen und durch operative Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Diese präventiv und reaktiv wirkenden Maßnahmen dienen einerseits dazu, bestmögliche Sicherheit für Jüdinnen und Juden in der Gesellschaft zu gewährleisten: Antisemitische Agitationen, Übergriffe und Angriffe in der analogen und virtuellen Welt müssen in Zukunft verhindert und jedenfalls wirksam bekämpft werden. Es soll angemessen auf Antisemitismus reagiert, Opfer entsprechend unterstützt und die Analyse und Sammlung antisemitischer Straftaten sowie von Hasskriminalität sichergestellt werden. Andererseits gilt es zu verhindern, dass in der österreichischen Gesellschaft Antisemitismus – aus welcher Richtung auch immer – überhaupt verbreitet wird. Wichtig ist daher die Präventionsarbeit auf den verschiedensten Ebenen, um Wissen zu erhöhen und Bewusstsein zu schaffen. Jüdisches Leben soll sich frei von Angst und Bedrohungen entfalten könne.

Die vorliegende Strategie der Republik Österreich verfolgt das Ziel, den Fortbestand von jüdischem Leben in Österreich langfristig abzusichern, Antisemitismus in allen seinen Formen einzudämmen und Bewusstsein für das Erkennen von alltäglichem Antisemitismus zu schaffen.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 15. März 2021 in Verhandlung genommen.

 

Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger die Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Mag. Thomas Drozda sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die Nationale Strategie gegen Antisemitismus, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-256 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 03 15

                            Mag. Eva Blimlinger                                                     Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann