724 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses

über den Antrag 1177/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Herbert Kickl, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Herbert Kickl, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1:

Die Einkommenskategorien gemäß § 6 Abs. 5 Unv-Transparenz-G gelten seit ihrem Inkrafttreten am 1. 1. 2013 unverändert. Sie sollen nun an die zwischenzeitige Entwicklung der Inflationsrate angepasst werden. Dazu wurden sie auf Basis des jährlich gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre kundgemachten Anpassungsfaktors neu berechnet, wobei im Sinne der Verwaltungsökonomie und der einfacheren Handhabbarkeit Aufrundungen auf gerade Beträge vorgenommen wurden.

Zu Z 2:

In der bisherigen Praxis hat es sich bewährt, dass die Parlamentsdirektion die eingelangten Meldungen nach formellen Kriterien prüft und auf offenkundige Unklarheiten, Widersprüche oder das Fehlen von Informationen hinweist bzw. um Klärung oder Ergänzung ersucht. Zusätzlich soll nun auch der Unvereinbarkeitsausschuss die Möglichkeit haben, formal zur Vorlage weiterer Informationen oder Nachweise aufzufordern, wenn im konkreten Fall Anlass dazu besteht. Durch die vorgesehene Verfassungsbestimmung kommt es zu keiner Ausweitung der Melde- und Anzeigepflichten nach dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz. Die Nachfragemöglichkeit des Unvereinbarkeitsausschusses des Nationalrates oder des Bundesrates beschränkt sich – entsprechend seiner jeweiligen Zuständigkeit – auf bereits bestehende Melde- oder Anzeigepflichten.

Der Unvereinbarkeitsausschuss hat die Aufforderung zur Vorlage weiterer Informationen oder Nachweise unter Setzung einer angemessenen Frist zu beschließen, wobei dadurch die Frist für die Beschlussfassung über die betroffene Meldung gehemmt wird. Die weitere Behandlung dieser Meldung wird im Ausschuss bis zur Klärung der offenen Fragen zu vertagen sein.

Der/Die Vorsitzende hat die betroffene Person ohne unnötigen Aufschub über den Beschluss einschließlich der gesetzten Frist schriftlich zu informieren.“

 

Der Geschäftsordnungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 16. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker die Abgeordneten Dr. Harald Troch, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Nurten Yılmaz.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Susanne Fürst, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA und Dr. Nikolaus Scherak, MA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 3 (§ 14):

Da die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates (§ 6 Abs. 4 und 5) sowie die Mitglieder der Landtage (§ 6 Abs. 7 iVm Abs. 4 und 5) jeweils bis zum 30. Juni zu melden haben, in welche Kategorie ihre durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe des vergangenen Kalenderjahres fällt, soll die vorgeschlagene Anpassung der Einkommenskategorien in § 6 Abs. 5 mit 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Dadurch ist sichergestellt, dass die Meldungen betreffend das Kalenderjahr 2020 bis zum 30. Juni 2021 einheitlich nach der bisher geltenden Rechtslage erfolgen. Die angepassten Einkommenskategorien sollen demnach erstmalig für Meldungen betreffend das Kalenderjahr 2021 zur Anwendung gelangen, die bis zum 30. Juni 2022 zu erfolgen haben.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Susanne Fürst, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA und Dr. Nikolaus Scherak, MA einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 03 16

                       Mag. Michaela Steinacker                                                     August Wöginger

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann