728 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Antrag 1376/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz in der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik des BMI
Die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Das österreichische Asylwesen basiert auf vielen verschiedenen Faktoren, die für ein (erfolgreiches) Verfahren relevant sind. Um der Komplexität der Materie gerecht zu werden und eine realitätsnahe Analyse zu treffen, ist eine detailreiche Statistik notwendig. So wurden detaillierte Daten in der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik des Innenministeriums (BMI) lange Zeit auch abgebildet und ausgewiesen beispielsweise über Verfahren wie Asylerstreckung auf Familienangehörige oder Hintergründe sowie Anzahl der Verfahrenseinstellungen. Bei den Dublin-Verfahren wurde detailliert angeführt, also auch nach Zuständigkeit, die rechtskräftig negative Entscheidung ausgewiesen, aber auch das Verfahren, das Österreich mit den anderen EU-Staaten führte. Diese Verfahren gibt es noch immer, aber die Daten werden in der Statistik des BMI nicht mehr angeführt.
Ebenso nicht mehr enthalten in der Statistik des BMI sind Angaben über fremdenpolizeiliche Verfahren und Maßnahmen, sowie die Anzahl der positiven und negativen Entscheidungen in 1. Instanz oder 2. Instanz, die Angaben über die Auslastung der Bundesbetreuungsstellen, Daten über die Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren, Erledigungen des BFA und BVwG bei Asylentscheidungen nach Herkunftsländern, eine Statistik über Refoulement Entscheidungen, eine Auflistung sämtlicher Verfahren nach Herkunftsländern, Visaerteilung für Familienangehörige von schutzberechtigen Personen, etc. Dabei wären diese Daten wichtig für eine möglichst adäquate Darstellung des österreichischen Asylwesens.
Die vom BMI veröffentlichten Statistiken liegen mittlerweile weit unter den europäischen Standard. Doch gerade weil das österreichische und in Summe das europäische Asylwesen auf Grund zahlreicher Gesetzesänderungen komplizierter geworden ist, braucht es dringend mehr Transparenz im Umgang mit den Daten. Nur so kann eine ernsthafte und differenzierte Abbildung des österreichischen Asylsystems wiedergegeben bzw. gewährleistet und auf Basis dessen auch politische Entscheidungen und etwaige Gesetzesänderungen getroffen werden.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatter Abgeordneten Maximilian Köllner, MA die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs und Dr. Stephanie Krisper.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Mag. Georg Bürstmayr einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Evaluierung der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik des BMI eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Das österreichische Asylwesen basiert auf vielen verschiedenen Faktoren, die für einzelne Verfahren und für die gesamte Fremdenrechtssystematik relevant sind. Um der Komplexität der Materie gerecht zu werden und eine Analyse der Migrationssituation treffen zu können, ist die Führung und Verwaltung einer detailreichen Statistik im eigenen Zuständigkeitsbereich notwendig. Diese Statistiken sind von allgemeinem Interesse, denn sie dienen als Grundlage für Maßnahmen der Vollziehung des Bundes und der Länder. Auch auf europäischer Ebene regelt die VO (EU) 2007/862 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz die Sammlung, Analyse und den Austausch von Statistiken im Bereich Asyl und Migration.
Vom Bundesministerium für Inneres (BMI) werden detaillierte Daten in der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik auf diversen Kanälen abgebildet und ausgewiesen. Bereits jetzt umfassen die öffentlich zugänglichen Statistiken zahlreiche Daten und Fakten (Asylstatistik, Fremdenstatistik), welche die allgemeine Asyl- und Migrationssituation in Österreich widerspiegeln. Weiters erfolgt die Bereitstellung einer detaillierten Niederlassungs-Aufenthaltsstatistik.
Solch umfassendes Datenmaterial muss bei regelmäßiger Publikation eine Datenqualität auf hohem Niveau gewährleisten. Bei der Datentiefe ist ein Ausgleich zu erreichen zwischen datenschutzrechtlichen Grundsätzen und dem Ziel, staatliches Handeln transparent und nachvollziehbar zu machen. Der mit einem hohen Datenumfang verbundene Ressourceneinsatz hat auch adäquat nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.
Beim nationalen und europäischen Asylwesen handelt es sich aufgrund einer großen Anzahl ineinandergreifender Gesetze und wiederholter Novellierungen um eine hochkomplexe Materie. Daher ist ein hohes Ausmaß an Transparenz im Umgang mit Daten, welche aufgrund der Rechtslage im Asylwesen gesammelt und verarbeitet werden, unerlässlich. Gleichzeitig sind bei jedweder Veröffentlichung und Bekanntgabe von Daten die datenschutzrechtlichen Standards einzuhalten. Nur so kann eine ernsthafte und differenzierte Abbildung des österreichischen Asyl- und Migrationssystems gewährleistet werden.
Um einen etwaigen Anpassungsbedarf bei der Veröffentlichung der Statistiken für die Zukunft zu ermitteln, soll eine Evaluierung in Auftrag gegeben werden.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1376/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1376/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2021 03 16
Rebecca Kirchbaumer Karl Mahrer
Berichterstatterin Obmann