730 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

Berichtigte Fassung vom 24.03.2021

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 1334/A(E) der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der demokratischen Kräfte in Myanmar

Die Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Am 1. Februar 2021 beendete das burmesische Militär einen zehn Jahre langen Übergang zur Demokratie in Myanmar. Dieser Coup führt Myanmar zurück in eine Periode der Militärdiktatur, unter der das südostasiatische Land ein halbes Jahrhundert hindurch gelitten hat. Die Militärjunta beschränkte sich hauptsächlich um die Ausbeutung leicht monopolisierbarer Rohstoffe. Auch schwelte ein Bürgerkrieg zwischen den Burmesen und verschiedenen ethnischen Gruppen, der durch Rohstoffausbeutung durch die Zentralregierung in Minderheitenregionen noch befeuert wurde.

Demokratisierung und die Regierung unter der inoffiziellen Führung von Nobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi brachte keine schnelle Entspannung der ethischen Streitigkeiten. Vor allem die muslimische Minderheit der Rohingya wurde massiver Repression durch das Militär ausgesetzt, welches von der Zivilregierung nicht effektiv kontrolliert wurde - oder werden konnte. Die Hoffnung für Myanmar lag in der internationalen Anerkennung und einer lndustrialisierungspolitik nach dem Vorbild anderer Staaten in der Region, wie Vietnam, die durch Auslandsinvestitionen große Teile ihrer Bevölkerung schnell aus extremer Armut befreien konnten, indem sie eine im Vergleich zur Extraktions- und Staatswirtschaft inklusivere, breiter gestreute Wirtschaftspolitik einführten. Die Grundlage für diese Strategie ist Stabilität, für die die Zivilregierung stehen sollte.

Die Militärs waren maßgeblich am Schreiben der neuen Verfassung beteiligt, und garantierten sich signifikanten Einfluss. (Aung San Suu Kyi wurde es zum Beispiel verboten, offiziell Regierungschefin zu werden, weil sie einen ausländischen Ehemann und Kinder mit ausländischem Pass hat. Auch bestellt das Militär ein Viertel der Abgeordneten direkt, zusätzlich zu einer militärnahen Partei, der Union Solidarity and Development Party). Der Erdrutschsieg der NLD (National League for Oemocracy) im November 2020 (396 von 476 Parlamentssitzen) wurde von der Armee angefochten. In der Tat gab es bei der Wahl Probleme, wie z.B. den Ausschluss gewisser Regionen aufgrund von Sicherheitsbedenken, und die Aberkennung der Staatsbürgerschaft für Rohingya (und damit ebenfalls Verlust des Wahlrechts). Diese Probleme sind aber nicht der Angriffspunkt des Militärs, denn die ausgeschlossenen Gruppen stellen keine typischen Wählergruppen für die Union Solidarity and Oevelopment Party (33 Sitze) dar.

Die Machtübernahme des Militärs beendet die Hoffnung auf Demokratisierung. In Myanmar regt sich breiter Widerstand, zumindest eine Frau wurde vom Militär erschossen. Dieser formiert sich sowohl auf der Straße als auch im Netz. In letzteres wird er wohl getrieben werden, wenn das Militär mit seiner Androhung ernst macht, gegen Demonstrant_innen mit mehr Gewalt vorzugehen. Auch haben Mitglieder der Zivilregierung eine neue Nationalversammlung abseits der vom Militär gekaperten Parlament eine Alternativversammlung gegründet, das Committee Representing the Pyidaungsu Hluttaw.

In Reaktion auf diesen Umschwung haben die USA und die EU bereits Sanktionen angekündigt. U.S. Präsident Biden hat Konten des Militärs im Wert von US$1 Milliarde angekündigt. Auch Kanada und Großbritannien erhängten Sanktionen. Das EU Parlament hat in einer Resolution eingebracht, bestehende Einreisebeschränkungen zu verschärfen. Eine Entscheidung sollte am 22. Februar gefallen sein.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic und Henrike Brandstötter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N dagegen: V, F, G).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 03 16

                           Henrike Brandstötter                                           Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau