737 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht und Antrag
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1289/A) betreffend ein Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden , hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 17. März 2021 auf Antrag der Abgeordneten August Wöginger und Mag. Markus Koza mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Für den Sachbereich Überbrückungsgeld soll es zu einer weiteren Änderung kommen:
Gemäß § 679 Abs. 2 ASVG steht der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse zur Deckung der Leistungen aus dem Bereich Überbrückungsgeld eine jährliche pauschale Zahlung von der Pensionsversicherungsanstalt abhängig von der Anzahl der Anträge auf Überbrückungsgeld zu. Dieser zustehende Betrag soll im Jahr 2021 dem Sachbereich Schlechtwetterentschädigung in der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse zufließen; ab dem Jahr 2022 soll dieser entfallen. Die Finanzierung des Sachbereiches Überbrückungsgeld bleibt trotz Entfalls der bisherigen pauschalen Zahlung der Pensionsversicherungsanstalt gesichert.“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Laurenz Pöttinger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch das Wort.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Josef Muchitsch gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 03 17
Josef Muchitsch Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann