738 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 277/A der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenstransparenzgesetz geschaffen wird
Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. Jänner 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren zählt Österreich nach wie vor zu den Ländern mit einem großen geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied. Ein großer Teil dieses Einkommensunterschieds kann durch objektive Faktoren wie Qualifikation, Alter oder Branche nicht erklärt werden. Wir haben bereits Instrumente wie die Einkommensberichte oder die Gehaltsangaben in Stelleninseraten geschaffen. Das wird gut angenommen, ist aber noch nicht wirksam genug.
Frauen in Österreich betrifft
das Thema „unfaire Bezahlung“ in besonderem Maße. In der EU wird der Lohnunterschied
zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) einheitlich für alle
Mitgliedstaaten anhand der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste in der
Privatwirtschaft berechnet. Im Vergleich zu 25,5% (2006) hat sich der Gender
Pay Gap in Österreich auf 20,1% (2016) verringert. Österreich liegt
damit aber weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,2%.
(Quelle: http://statistik.at/web_de/presse/116346.html ) Noch immer bekommen Frauen in
Österreich um 20,1 % weniger bezahlt als Männer.
In Ländern wie Schweden oder Norwegen ist es völlig normal, dass Gehälter öffentlich einsehbar sind. In den USA gehört es zum guten Ton über das eigene Jahreseinkommen zu erzählen und in Deutschland gibt es seit Juli des Vorjahres ein „Entgelttransparenzgesetz“. Besonders interessant für Österreich ist auch das Isländische Modell. Dort ist seit 1. Jänner der Equal Pay Act in Kraft.
In Österreich wird wenig über das Einkommen gesprochen. Würden Frauen jedoch wissen, was ihre männlichen Kollegen verdienen, würden sie auch gestärkter in Lohnverhandlungen auftreten. Das Problem der mangelnden Lohntransparenz betrifft jedenfalls nicht nur Topmanager mit schwer nachvollziehbaren Gehältern, sondern wirkt auf allen Ebenen und hat Auswirknungen auf alle am Erwerbsleben Beteiligten.
Vorbild
für die Lohntransparenz ist der Öffentliche Dienst: Dank klarer und
transparenter Einstufungen schließt sich die Lohnschere über die
letzten Jahre immer mehr. Im Jahr 2014 betrug der Gender Pay Gap im
öffentlichen Dienst noch 12,5 % und konnte bis 2016 auf 11,9 % reduziert
werden
(Quelle: Einkommensbericht
2017 gemäß § 6a B-GlBG)
Mit mehr Lohngerechtigkeit in der Privatwirtschaft können Gehaltsexzesse verhindert und Diskriminierungen hintangehalten werden.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 17. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Petra Wimmer die Abgeordneten Heike Grebien, Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Dr. Dagmar Belakowitsch und Mag. Verena Nussbaum.
Auf Antrag der Abgeordneten Heike Grebien beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N), dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Initiativantrages an den Gleichbehandlungsausschuss zu empfehlen.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Heike Grebien gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 03 17
Heike Grebien Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann