743 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 1397/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert wird

Die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 8. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind zahlreiche Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse entfallen und wurden etliche Kunst- oder Kultureinrichtungen geschlossen. Diese Entwicklung wird voraussichtlich auch das 2. Halbjahr 2021 betreffen, weshalb eine Ausweitung des Geltungszeitraumes dieses Bundesgesetzes vorgesehen ist und Veranstaltern und Betreibern im Kulturbereich und im Sport die Möglichkeit geboten werden soll, anstelle ihrer Rückzahlungspflicht entsprechende Gutscheine auszugeben.

Besonderer Teil

Zu Z 2 (§ 1 Abs. 1a):

Durch die Erstreckung des Anwendungsbereichs auf das 2. Halbjahr 2021 sind bisher vom Abs. 1a erfasste Sachverhalte nun vom Abs. 1 mitumfasst. Der Absatz kann daher entfallen.

Zu Z 4 und Z 5 (§ 2 Abs. 3 und § 2 Abs. 4):

Aufgrund der Erstreckung des Anwendungsbereichs auf das 2. Halbjahr 2021 sollen differenzierte Regelungen gelten, ab wann vom Veranstalter oder Betreiber die Auszahlung des Gutscheinwerts verlanget werden kann.

Zu Z 7 und 8 (§ 4):

Regelungen bezüglich des In- und Außerkrafttretens und der Übergangsbestimmungen.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 17. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Höfinger die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Henrike Brandstötter, Ing. Mag. Volker Reifenberger und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 03 17

                               Johann Höfinger                                                          Mag. Eva Blimlinger

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau