759 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1407/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 8. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Auf europäischer Ebene wird derzeit die gemeinschaftliche Beschaffung von Arzneimitteln – insbesondere handelt es sich hierbei um monoklonale Antikörper – zur Behandlung von COVID-19 Patienten im Rahmen von Joint Procurements diskutiert. Im Falle einer Teilnahme Österreichs an solchen Joint Procurements würde das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als Vertragspartner fungieren, weshalb es notwendig ist, eine gesetzliche Grundlage für die Verteilung solcher auf diesem Wege angeschaffter Arzneimittel an inländische Rechtsträger oder Einzelpersonen zu schaffen. Diese Aktivität versteht sich als einmalige Maßnahme im Rahmen der aktuellen Pandemie, die keinerlei Implikation für die bestehende generelle Regelung der Kostentragung für die Beschaffung von Arzneimitteln in Österreich hat.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 18. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Josef Smolle die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Philip Kucher, Mag. Gerald Loacker, Rebecca Kirchbaumer, Dr. Werner Saxinger, MSc, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Verena Nussbaum, Fiona Fiedler, BEd, Martina Diesner-Wais und Mag. Gerald Hauser sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 03 18

                                Dr. Josef Smolle                                                         Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann