760 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbsttests als Berufsgruppentest und Zutrittstest anerkennen
Die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Antigen-Tests zur Eigenanwendung müssen grundsätzlich als Berufsgruppentests und als Zutrittstests zugelassen werden. Eine Testung direkt vor Ort könnte damit aufwendige und zeitraubende Testungen in Teststraßen oder ewig lange Wartezeiten für Termine in Apotheken verhindern.
Das beste Beispiel für die Umsetzung dieser Forderung sind die Schulen und die PädagoInnen:
Dass die Schulen jetzt wieder vorsichtig in den Präsenzunterricht starteten, war ein wichtiger Schritt. Damit alle Bildungseinrichtungen auch weiterhin offen bleiben können, muss der Betrieb aber für alle Beteiligten so sicher wie möglich gestaltet werden. Dazu gehören auch regelmäßige Tests des gesamten Personals an Schulen und Kindergärten. Nun hat das Gesundheitsministerium so genannte ‚Berufsgruppentestungen‘ für verschiedene Berufsgruppen festgelegt. Die Verordnung besagt, dass PädagogInnen einmal wöchentlich einen Covid-19 Test durchführen müssen. Falls sie diesen Test nicht durchführen, besteht die Pflicht eine FFP2 Maske zu nutzen. Jedoch können PädagogInnen das Testangebot an Schulen (Selbsttests), Kindergärten, Kinderkrippen, Horten, Schulischen Nachmittagsbetreuungen nicht nutzen, weil sie zum Teil nicht vorhanden sind, aber vor allem nicht als Berufsgruppentestung anerkannt sind. Das führt für PädagogInnen dazu, dass sie – wenn sie in ländlicheren Regionen zuhause sind – oft große Strecken zurück legen müssen oder am Wochenende Testen fahren müssen, um anerkannte Testungen (in Teststraßen, Teststationen, Apotheken) durchzuführen. Dabei wäre es die einfachste und beste Option das zum Teil vorhandene Testangebot an der jeweiligen Bildungseinrichtung zu nutzen und dies für alle Bildungseinrichtungen auszubauen und endlich Antigen-Tests zur Eigenanwendung zu legitimieren und anzuerkennen.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Ralph Schallmeiner, Rebecca Kirchbaumer, Dr. Werner Saxinger, MSc, Mag. Gerald Loacker, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda und Bedrana Ribo, MA sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, N dagegen: F, G) beschlossen.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ralph Schallmeiner und Dr. Josef Smolle einen selbständigen Entschließungsantrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebracht, der ebenfalls mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen wurde.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossenen Entschließungen (Anlage 1 und Anlage 2) annehmen.
Wien, 2021 03 18
Ralph Schallmeiner Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstatter Obmann