766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 899/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Förderung und Ermöglichung von regionalen und (teil-)mobilen Schlachthöfen und Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Schlachtungen im gewohnten Lebensumfeld von Nutztieren zu ermöglichen hat eine Vielzahl an Vorteilen: Allem voran kann den Tieren durch den Wegfall des Transportes viel Stress erspart bleiben, der Direktverkauf und bäuerliches Unternehmertum gestärkt und Verkehr und Emissionen reduziert werden, was auch den hohen Ansprüchen und den gelebten Werten der österreichischen Landwirtschaft, insbesondere der Bio-Betriebe, entspräche.

Gerade vonseiten vieler Biobäuerinnen und Biobauern sowie der Direktvermarkter im gesamten Bundesgebiet besteht der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung sowie einer Förderung für eine tiergerechte, stressreduzierte Schlachtung in der gewohnten Umgebung. Ermöglicht und gefördert werden soll die Schlachtung in mobilen oder teilmobilen Schlachtanlagen, sowie die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere.

Dem hohen Veterinär- und Lebensmittelhygienestandard Österreichs ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Ziel, das Tierwohl in der Nutztierhaltung und –schlachtung zu erhöhen, sowie die bäuerliche Vermarktung zu stärken mittels angepasster Hygieneauflagen und Kontrollvorschriften für KIeinbetriebe (Schlachtung, Lagerung, Weiterverarbeitung).

In Oberösterreich und der Steiermark werden bereits (teil-)mobile Schlachtanlagen eingesetzt. Dabei wird erstmals in Österreich die stressreduzierte Schlachtung am Bauernhof auf (teil-)mobilen Schlachtanlagen ermöglicht. Solche und weitere Initiativen sollen auf Bundesebene weiter gefördert und unterstützt werden. Neben dem bestehenden Erlass des BMSGPK 2019 zu den Anforderungen an teilmobile Schlachtanlagen sollte die (auch überbetriebliche) Anschaffung solcher teilmobilen Schlachtanlagen im Rahmen der neuen GAP auch finanziell gefördert werden, die Möglichkeiten für überbetriebliche Nutzung von teilmobilen Schlachtanlagen rechtlich klargestellt werden, sowie eine Regelung für die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere (z.B. Weide, Auslauf, Futterstelle) nach dem Vorbild der Schweiz gefunden werden. Sofern hierfür Änderungen im EU-Recht erforderlich sind, so soll sich die Bundesregierung hierfür einsetzen“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Clemens Stammler die Abgeordneten Rudolf Silvan, Fiona Fiedler, BEd, Franz Leonhard Eßl, Peter Schmiedlechner und Dietmar Keck.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 03 18

                             Clemens Stammler                                                       Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann