Entschließung
betreffend EU-Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Die Bundesministerin für EU und Verfassung und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden ersucht,
sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten auf EU- und Europarats-Ebene für den Beitritt der EU zur EMRK einzusetzen;
sich in den wiederaufgenommenen Verhandlungen insbesondere dafür einzusetzen, dass die vom EuGH geäußerten Kritikpunkte gegen die ursprüngliche Vereinbarung zum EU-Beitritt zur EMRK umfassend berücksichtigt werden.