787 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (769 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Bundesfinanzgerichtsgesetz geändert werden

Hauptgesichtspunkte der gegenständlichen Regierungsvorlage sind die gesetzliche Verankerung der in der Praxis bereits bewährten Funktion der Sicherheitsbeauftragten sowie die Schaffung einer Grundlage für die Einrichtung zentraler Anlaufstellen in Bedrohungsfällen und die Schaffung einer Grundlage für die Einrichtung zentraler Justiz-Servicecenter.

Darüber hinaus soll eine Reihe weiterer Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus der gerichtlichen Praxis ergeben haben, ohne dabei grundsätzliche Aspekte der Gerichtsorganisation zu berühren:

-       Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Justiz festzulegenden allgemeinen Richtlinien für Sicherheitsstandards in Gerichtsgebäuden;

-       eine Anpassung der Vorgaben für die Geschäftsverteilung zu Verfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (Ergänzung im Sinne der höchstgerichtlichen Rechtsprechung);

-       die Möglichkeit, auch Richterinnen und Richter der Bezirksgerichte mit Aufgaben der inneren Revision zu betrauen;

-       der Ersatz der Verpflichtung zur Erstattung von Wahrnehmungsberichten durch die Landes- und Oberlandesgerichte durch eine fakultative Berichterstattung;

-       die Anpassung der Regelung zur (elektronischen) Führung der Register und sonstigen Geschäftsbehelfe sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Regelungen zu IKT-Anwendungen der Justiz im Rahmen des Systems eJustiz (eJ) im eJ-Online-Handbuch und sonstigen Erlässen;

-       eine Anpassung der Zuständigkeit zur Erteilung von Registerauskünften.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Johanna Jachs die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Harald Stefan, Mag. Ulrike Fischer und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (769 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 04 13

                            Mag. Johanna Jachs                                                  Mag. Michaela Steinacker

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau