789 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1475/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler erlassen wird und Bundesgesetz, mit dem das COVID19Förderungsprüfungsgesetz geändert wird (22. COVID-19-Gesetz) geändert wird
Die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Änderung dient der Berichtigung eines Redaktionsversehens.
Kompetenzrechtliche Grundlage:
Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich hinsichtlich des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler auf Art. 17 B-VG (‚Stellung des Bundes als Träger von Privatrechten‘).
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 13. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Maria Großbauer, Mag. Gerald Loacker sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Es ist anzunehmen, dass zumindest bis zur Mitte des Jahres 2021 Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich entfallen und es zu weiteren Einnahmenausfällen für die Zielgruppe der Künstlerinnen und Künstler kommt. Es ist daher erforderlich, die Dotierung des bereits etablierten Instruments der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, die zur Abfederung von Corona bedingten Einnahmenausfällen von Künstlerinnen und Künstlern eingerichtet wurden, zu erhöhen.
Die derzeit vorgesehene Dotierung des Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler soll von bis zu 120 Mio. Euro auf bis zu 140 Mio. Euro erhöht werden.
Die Änderung der Auschussbezeichnung dient einer redaktionellen Bereinigung.
Kompetenzrechtliche Grundlage:
Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich hinsichtlich des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler auf Art. 17 B-VG (‚Stellung des Bundes als Träger von Privatrechten‘).
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 04 13
Mag. Eva Blimlinger Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann