797 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1435/A(E) der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Frauenspezifische Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Krise"

Die Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Corona-Pandemie mit all ihren Folgen und den damit einhergehenden Einschränkungen in allen Lebensbereichen bestimmt seit über einem Jahr weitgehend unseren Alltag. Seitdem hat sich das Leben aller in Österreich lebenden Menschen geändert. Home-Office, Home-Schooling, Kurzarbeit und vieles mehr, stellen insbesondere Frauen und Mütter vor große Herausforderungen.

Aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer Folgen konnten im privaten Umfeld Großeltern, Tanten, Onkeln und Bekannte die so oft notwendigen Unterstützungsleistungen für Familien nicht mehr erbringen. In gesellschaftstragenden Berufen wie etwa Handel, Gesundheit und Pflege, sind Frauen überproportional vertreten. Ohne ihre Arbeit wäre unsere Versorgung, unser Gesundheitssystem, und die Pflege unserer Angehörigen innerhalb kürzester Zeit zusammengebrochen. Auf der anderen Seite sind mehr Frauen arbeitslos geworden als Männer und dort, wo durch Kurzarbeit Arbeitsplätze erhalten werden konnten, waren Frauen mit Einkommensverlusten konfrontiert.

Frauen waren und sind durch die Corona-Pandemie Doppel- und Mehrfachbelastungen ausgesetzt, die oft auch stärkere psychische Belastungen zur Folge haben. Sie erleben vermehrt finanzielle Unsicherheit durch Jobverlust, und es besteht ein erhöhtes Risiko für häusliche Gewalt.

Die österreichische Bundesregierung hat aufgrund der Corona-Pandemie eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt, um die Auswirkungen der Krise auf die Gesellschaft und Wirtschaft abzufedern. Selbstverständlich kommen alle diese Maßnahmen auch Frauen in all ihren Lebenslagen zugute. Darüber hinaus wurde eine Reihe an Maßnahmen gesetzt, die speziell Frauen unterstützen.

Die Arbeitslosigkeit von Frauen ist aufgrund der Corona-Krise stärker gestiegen als jene von Männern. Daher bildet die Arbeitsmarktsituation von Frauen einen wichtigen Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik. Die Bundesregierung hat ein Rekordbudget für Frauenförderung am Arbeitsmarkt in der Höhe von 60,5 Mio Euro auf den Weg gebracht, um die Arbeitslosigkeit von Frauen zu bekämpfen. Die Ausgestaltung der Um- und Weiterbildungsangebote berücksichtigt auch die besonderen Lebens- und Bedarfslagen von Frauen, wie beispielsweise Betreuungs- oder Pflegeverantwortung.

Frauen werden im Jahr 2021 überproportional durch AMS Mittel gefördert (mit 3,5% über ihrem Anteil der Arbeitslosigkeit), wodurch rund 50% der Fördermittel gezielt Frauen zugutekommen. Zudem stehen in Rahmen der Corona-Joboffensive 700 Mio Euro für Um- und Weiterbildung zur Verfügung, wobei aktuell mehr Frauen als Männer von diesen Maßnahmen profitieren.

Über 90% der Alleinerziehenden in Österreich sind Frauen, etwa die Hälfte von ihnen ist von Armut betroffen oder bedroht. Mit dem vereinfachten Zugang zu Unterhaltsvorschüssen wurde hier ein wichtiger Beitrag in der Krise geleistet.

Studien belegen, dass Frauen stärker mit psychischen Belastungen aufgrund der Pandemie zu kämpfen haben als Männer. Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen verweist beispielsweise auf Studien, wonach bei Frauen in Folge der Corona-Krise Ängste, Depressionen, Schlafprobleme und Stress in den vergangenen Monaten stärker zugenommen haben, als bei Männern. Um dies abzufedern, ist der Ausbau kassenfinanzierter Psychotherapieplätze für Frauen unumgänglich.

Eine der drastischsten Folgen der Pandemie und ihrer Folgen ist die steigende häusliche Gewalt, von der unter anderem die höheren Zahlen der Wegweisungen, Betretungs- und Annäherungsverbote zeugen. Damit alle Frauen frei von Gewalt und in Sicherheit leben können, wurde nicht nur das Gewaltschutzbudget erhöht, sondern auch die Möglichkeit geschaffen, dass Gewaltschutzzentren und die Interventionsstelle zum Schutz vor Gewalt Schriftsätze für Betroffene einbringen können, sofern sie damit beauftragt wurden. Diese Regelung hat sich bewährt und wird demnach ins Dauerrecht übergehen: In Zukunft sollen diese Einrichtungen den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung sowie weitere Schriftsätze im Verfahren erster Instanz im Namen der antragstellenden Partei einbringen können. Die Aufstockung der Mittel für die Bereiche Gewaltschutz und Gewaltprävention war eine weitere wichtige Maßnahme. Mit der Ausschreibung der Gewaltpräventionszentren ist ein wesentlicher Schritt im Bereich der opferschutzorientierten Täterarbeit geleistet worden.

Um die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und weiter zu bekämpfen ist es wichtig, weiterhin gezielte Hilfsmaßnahmen zu setzen um besonders Frauen bestmöglich zu unterstützen. Diese Hilfsmaßnahmen sollen folgende Eckpunkte umfassen:

(1) Maßnahmen im Kampf gegen Arbeitslosigkeit von Frauen

(2) die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Unterhaltsvorschüssen

(3) Maßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes

(4) Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von Frauen und die Bereitstellung von Information zu verfügbaren Angeboten

(5) Weiterhin qualitätsvoller und zeitlich flexibler Ausbau an Kinderbetreuungsplätzen“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Meri Disoski die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Eva Maria Holzleitner, BSc, Henrike Brandstötter, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller und Rosa Ecker, MBA.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Meri Disoski, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 04 14

                              Mag. Meri Disoski                                                     Gabriele Heinisch-Hosek

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau