798 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1450/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berufszentren für Mädchen und junge Frauen 

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bereits am Beginn ihres Berufslebens stellen Mädchen und junge Frauen die Weichen für ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, so früh wie möglich die eigenen Interessen und Stärken zu erkennen. Berufszentren für Mädchen und junge Frauen bieten in diesem Zusammenhang ein umfassendes Betreuungs- und Beratungsangebot zur Umsetzung persönlicher und beruflicher Ziele. Kompetente Berater*innen und Coaches begleiten bei der Gestaltung des beruflichen Werdegangs und geben Orientierung in der Arbeitswelt. Die Förderung einer nachhaltigen Berufswahl und Berufsentscheidung, abseits von tradierten Rollenklischees, sowie die Unterstützung bei einem gelungenen Ausbildungs- bzw. Arbeitseinstieg stehen im Mittelpunkt.

Selbstverständlich hat die schwierige Situation am Arbeitsmarkt aufgrund der Corona-Krise auch Auswirkungen auf diesen Prozess. So sind mit 1. März 2021 beim AMS österreichweit 33.295 Mädchen und junge Frauen vorgemerkt (bis 19 Jahre: 13.068; zwischen 20 und 24 Jahren: 20.227). Hinzu kommt die Problematik, dass speziell in ländlichen Regionen die Möglichkeiten zur beruflichen Orientierung häufig besonders eingeschränkt ist. Derzeit gibt es lediglich in Wien (Sprungbrett), Klagenfurt (Mädchenzentraum Klagenfurt) und Graz (Mafalda) Mädchenberufszentren, die mit dem AMS kooperieren.

Es ist daher dringend notwendig, das Konzept der Berufszentren für Mädchen und junge Frauen zwischen 15 und 25 Jahren auf ganz Österreich auszurollen, gemeinsame Qualitätsstandards festzulegen und in jedem Bundesland eine solche Institution einzurichten. Um die Zielgruppen auch tatsächlich zu erreichen, müssen Berufszentren auch aufsuchend tätig werden können. Wesentlich hierbei ist die Zusammenarbeit mit den AMS‑Regionalstellen sowie eine nachhaltige Finanzierung.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc die Abgeordneten Rosa Ecker, MBA und
Mag. Romana Deckenbacher sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1450/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller,
Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Arbeitsmarktförderung für Mädchen und junge Frauen eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Bedingt durch den Lockdown und den hohen Anteil an beschäftigten Frauen in Gastronomie und Tourismus sind Frauen derzeit überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Frauenarbeitslosenquote mit rund 42 Prozent zeigt die Auswirkungen der Pandemie deutlich.

Als wichtiger Schritt wurde das AMS-Budget für die Arbeitsmarktintegration von Frauen aufgestockt. Damit verfügt das AMS 2021 über ein Frauenförderbudget von 60,5 Millionen Euro. Neben Beschäftigungsprogrammen soll mit den zusätzlichen Mitteln vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werden sowie auch Aus- und Weiterbildungsprogramme.

Damit stehen dieses Jahr für das bundesweite AMS-Frauenprogramm zusätzlich zur Corona-Joboffensive, mehr als 5 Millionen Euro mehr als letztes Jahr zur Verfügung. Dem Arbeitsminister sowie den Sozialpartnern war es wichtig, das Förderziel von Frauen auf 50% zu heben. Eine Vereinbarung darüber wurde getroffen.

Frauenberufszentren sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Frauenförderprogramms. Dabei sind aber individuelle Lösungen und Spielraum für die Bundesländer besonders wichtig. Einige Bundesländer haben Frauenberufszentren eingerichtet, andere Bundesländer setzen auf andere Fördermaßnahmen und Lösungen. Wichtig ist die gezielte Förderung von Frauen und Mädchen. Die Einrichtung eigener Berufszentren liegt im eigenen Wirkungsbereich der AMS­ Landesgeschäftsstellen.

Die erwähnte budgetierte Summe von 60,5 Millionen Euro fließt unter anderem in Programme, wie:

                  - FIT (Frauen in Handwerk und Technik):

                                 i. 2021 können 1.600 Frauen eine handwerklich-technische Ausbildung absolvieren

                                ii. Im Gesamtprogramm stehen insgesamt zwischen 7.000 und 8.000 Plätze zur Verfügung, auch unter anderem für Schulungen, Coachings und Ausbildungsvorbereitungen

                  - Frauenberufszentren/Mädchenberufszentren: Beratungs- und Betreuungsangebot, umfassende Laufbahnberatung

                  - Wiedereinstieg mit Zukunft: spezielles Kursangebot für Frauen mit einer längeren Berufsunterbrechung aus Gründen der Kinderbetreuung

Der Zugang zu diesen Programmen ist möglichst offen und inklusiv gestaltet. Alle arbeitslosen Frauen, Mädchen und junge Frauen können profitieren. Im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass rund 50.000 Frauen an diesen speziellen Programmen teilgenommen haben.

Dem Arbeitsminister ist es ebenso wichtig, neben der Förderung von Berufsqualifikationen von Frauen auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beizutragen. Daher soll die Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS attraktiver werden:

Derzeit werden Eltern, die wieder ins Berufsleben einsteigen, eine Schulung (z.B. im Rahmen der Corona-Joboffensive) absolvieren oder in einer schwierigen beruflichen Situation sind, bis zu einer Höchsteinkommensgrenze von 2.300 Euro bis zu 300 Euro für anfallende Betreuungskosten rückerstattet. Um den Empfängerinnenkreis auszuweiten, wurde diese Höchsteinkommensgrenze auf 2.700 Euro angehoben.“

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1450/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 04 14

          Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                 Gabriele Heinisch-Hosek

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau