799 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Antrag 232/A(E) der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von Karenzen und Karenzdauern in den Gleichbehandlungsbericht des Bundes
Die Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der dritte Abschnitt des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes legt fest, dass alle zwei Jahre ein Bericht
über die Verwirklichung und Maßnahmen von
Frauenförderungsplänen vorzulegen ist. In
§ 12 Abs. 2 B-GlBG wird folgendes geregelt:
"§ 12 (2) Diese Berichte haben nach dienst- und besoldungsrechtlichen Kriterien gegliederte statistische und anonymisierte Daten sowie Vorschläge zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen im Ressort zu enthalten. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat durch Verordnung festzulegen, welche statistische und anonymisierte Daten in diese Berichte aufzunehmen sind und welche dieser Daten mit Hilfe automatisierter Verfahren verarbeitet, übermittelt sowie veröffentlicht werden dürfen."
Die übermittelten Daten sind anschließend in einem Bericht an den Nationalrat zusammenzufassen, der alle zwei Jahre diskutiert wird. Anhand der Gleichbehandlungsberichte soll ersichtlich werden, inwieweit die Gleichbehandlung der Geschlechter im öffentlichen Dienst fortgeschritten ist. Aufgelistet sind derzeit beispielsweise der Frauen- und Männeranteil in den unterschiedlichen Ressorts, Teilzeitquoten nach Geschlechtern oder auch der Frauen- und Männeranteil in den jeweiligen Führungspositionen.
Was bis dato noch nicht öffentlich einsehbar ist, ist der Anteil von Frauen und Männern, die im öffentlichen Dienst in Karenz gehen. Weder die Geschlechterverteilung in diesem Bereich noch die Dauer der Karenzen von Männern und Frauen sind somit der Öffentlichkeit bekannt. Parlamentarische Anfragebeantwortungen haben aber gezeigt, dass es hier im öffentlichen Dienst noch Nachholbedarf gibt. Zwar steigt der Anteil der Männer, die in Karenz gehen stetig, die Dauer der Karenzen ist aber - ähnlich wie in der Privatwirtschaft (messbar beispielsweise an der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes durch Männer) - nach wie vor viel geringer als jene von Frauen, die in Karenz gehen. Das heißt: Männer gehen zwar häufiger in Karenz, wenn, dann aber nur sehr kurz. Auch der Anteil der Männer, die Elternteilzeit in Anspruch nehmen, und das Ausmaß, in dem sie Stunden reduzieren, würde einen aussagekräftigen Indikator für die Messung von Gleichstellung im öffentlichen Dienst darstellen.
Gerade der öffentliche Dienst sollte hier mutig als Vorbild für die Privatwirtschaft vorangehen. Mehr Transparenz kann in diesem Bereich als erster Schritt gewertet werden, der eine öffentliche Diskussion über mögliche und notwendige Maßnahmen und Auswirkungen ermöglicht.“
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen
Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. April 2021 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der
Berichterstatterin Abgeordnete Henrike Brandstötter die
Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Mag. Meri Disoski,
Katharina Kucharowits und Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller
sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 232/A(E) der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend der Aufnahme neuer Daten in den Gleichbehandlungsbericht des Bundes eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„§ 12 B-GIBG sieht in seinem Abs 2 vor, dass der Bundes-Gleichbehandlungsbericht ‚nach dienst- und besoldungsrechtlichen Kriterien gegliederte statistische und anonymisierte Daten sowie Vorschläge zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen im Ressort‘ enthalten muss. Weiters normiert er, dass die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler durch Verordnung festzulegen hat, welche statistische und anonymisierte Daten in diese Berichte aufzunehmen sind und welche dieser Daten mit Hilfe automatisierter Verfahren verarbeitet, übermittelt sowie veröffentlicht werden dürfen. Ziel dieses Berichts ist es, über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst zu informieren.
Die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Betreuungszeiten - insbesondere Karenzzeiten - geben Auskunft über deren Verteilung zwischen den Geschlechtern. Diese Daten sind somit ein konkreter Indikator für den Stand der Gleichstellung. Der öffentliche Dienst soll hier mit gutem Beispiel vorangehen, und diese Daten für den Bereich des Bundesdiensts in geeigneter Form zur Verfügung stellen.
Die Erhebung eines Datenkomplexes rund um die Verteilung von Kinderbetreuungszeiten kann - gemeinsam mit den bereits im Bericht enthaltenen Daten - die Grundlage für eine evidenz- und datenbasierte gleichstellungsfördernde Politik schaffen, da durch Einblicke in denselben geschlechtsspezifischen Hürden offengelegt und entsprechende Maßnahmen zur Gleichstellung abgeleitet werden können.“
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Meri Disoski gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 232/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2021 04 14
Mag. Meri Disoski Gabriele Heinisch-Hosek
Berichterstatterin Obfrau