802 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1465/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Art. 1 und 4:
Die gegenständlichen Absatzbezeichnungen können im Zusammenhang mit der Aufhebung des § 734 Abs. 2 ASVG bzw. des § 257 Abs. 2 B-KUVG durch den in Aussicht genommenen Gesetzesbeschluss (Antrag 1301/A der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen) als gegenstandslos entfallen.
Zu Art. 2 und 3:
Es kommt jeweils zu redaktionellen Berichtigungen ohne inhaltliche Änderung der Bestimmungen des § 20 Abs. 2 GSVG bzw. § 16 Abs. 5 BSVG.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 15. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Werner Saxinger, MSc, Mag. Gerald Loacker, Bedrana Ribo, MA, Angela Baumgartner, Dr. Josef Smolle, Rebecca Kirchbaumer, Philip Kucher und Rosa Ecker, MBA sowie der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Josef Smolle und Ralph Schallmeiner einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Mit den vorgesehenen Abänderungen soll die im § 742a ASVG bereits verankerte Möglichkeit der Durchführung von COVID-19-Tests für asymptomatische Personen durch ärztliche Hausapotheken in den Parallelbestimmungen (§ 380a GSVG, § 374a BSVG bzw. § 261a B-KUVG) mit Wirksamkeit ab 1. April 2021 nachvollzogen werden.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Josef Smolle und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 04 15
Ralph Schallmeiner Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstatter Obmann