803 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1391/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenersatz für Covid-19 Tests

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach wie vor ist kein Ende der Coronakrise in Sicht, permanente Schließungen der gesamten Wirtschaft sind allerdings nicht tragbar. Aufgrund dessen hat die Regierung sich dazu entschlossen, für bestimmte Aktivitäten die Möglichkeit von sogenannten ‚Eintrittstests‘ zu schaffen. Für diese Maßnahmen stellen einerseits die Bundesländer vermehrt Tests zur Verfügung, andererseits wurde die Möglichkeit geschaffen, Antigentests in der Apotheke durchzuführen und von diesen die notwendige Testbestätigung zu erhalten.

Niedergelassene Ärzte sowie Gruppenpraxen und Vertragsambulatorien wurden zur Durchführung der Tests bei Infektionsverdacht berechtigt, Ende Oktober wurde sowohl für Antigentests, als auch für PCR-Tests eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse eingeführt. Dieser Kostenersatz wird unabhängig von der Art des Tests geleistet, obwohl Antigen- und PCR-Tests sehr unterschiedliche Kosten verursachen.

Durch den Ausbau des Testangebots wurde im Februar auch für öffentliche Apotheken und Betriebe ein Kostenzuschuss eingeführt, damit diese Stellen ebenfalls sogenannte Eintrittstests durchführen können und für Bürger_innen ein breiteres Testangebot zur Verfügung steht. Wiederum mit einer unterschiedlichen Höhe des Kostenzuschusses beziehungsweise des Kostenersatzes- obwohl alle angeführten Stellen die Testmaterialien selbstständig beschaffen und gleichermaßen zur Ausstellung einer Testbestätigung berechtigt sind.

Als Testbestätigungen gelten aber nicht nur die oben angeführten Testergebnisse, sondern auch solche, die bei privaten Tests auf eigene Kosten ausgestellt werden. Anstatt flächendeckendes Testen für alle gleichwertig zu machen, wird also mit unterschiedlichen Kostenersätzen und intransparenten Abrechnungswegen gearbeitet.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Werner Saxinger, MSc, Ralph Schallmeiner Bedrana Ribo, MA, Angela Baumgartner, Dr. Josef Smolle, Rebecca Kirchbaumer, Philip Kucher und Rosa Ecker, MBA sowie der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 04 15

                          Rebecca Kirchbaumer                                                   Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann