805 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1458/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flächendeckende Antikörpertests

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Einführung eines sogenannten Grünen Passes ermöglicht es Personen, als Menschen mit geringem epidemiologischen Risiko zu gelten, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

-       Sie haben bereits eine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten

-       Sie haben eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden

-       oder Sie können mithilfe eines Antikörper-Nachweises einen Immunitätsstatus nachweisen

Damit ist vorgegeben, dass der Bundesminister eine Verordnung erlassen kann, welche Antikörpertests in welcher Qualität als Nachweis gelten, allerdings ist nicht ersichtlich, wann diese Verordnung erlassen wird. Das ist problematisch, auch weil Antikörpernachweise schon seit einiger Zeit als Alternative zu Eintrittstests verwendet werden können und es in der Praxis immer wieder zu Verwirrung kommt, welcher Antikörpernachweis zu was berechtigt.

Klarerweise muss bei der Frage nach Immunität differenziert werden, von welchen Antikörpern gesprochen wird. Laut Gesundheitsportal berechtigt ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, zur Ausnahme von Eintrittstests (1). Tests auf neutralisierende Antikörper, wie Plaque-Neutralisationstests, können bisherigen Informationen zufolge aber nur in Labors der Biosafety-Stufe 3 durchgeführt werden.

Die bisherigen neutralisierenden Antikörpertests werden von Experten als nicht massentauglich eingeschätzt, mögliche Alternativen könnten sogenannte ELISA-Tests oder cPass Neutralisationstests  sein. Im Rahmen früherer Anfragebeantwortung hat das Gesundheitsministerium nicht ausgeschlossen, dass Antikörpertests zumindest im Rahmen von Seroprävalenzstudien großflächig eingesetzt werden könnten (2). Bisher wurden aber keine breitflächigen Angebote für Antikörpertests geschaffen, lediglich im Rahmen von Studien werden diese vereinzelt angeboten.

(1) https://www.gesundheit.gv.at/aktuelles/corona-zutrittstests 

(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_02074/index.shtml

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Werner Saxinger, MSc, Ralph Schallmeiner Bedrana Ribo, MA, Angela Baumgartner, Dr. Josef Smolle, Rebecca Kirchbaumer, Philip Kucher und Rosa Ecker, MBA sowie der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Baumgartner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 04 15

                           Angela Baumgartner                                                     Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann