810 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien (GZ: MBA/210000022864/2021) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl

 

Der Magistrat der Stadt Wien ersucht mit Schreiben vom 16. März 2021, GZ. MBA/210000022864/2021, eingelangt am 19. März 2021, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wegen des Verdachtes der Verwaltungsübertretung nach § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 21. April 2021 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den verfahrensgegenständlichen Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Magistrats der Stadt Wien, GZ. MBA/210000022864/2021, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wegen einer Übertretung gem. § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht.

Wien, 2021 04 21

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                                  Mag. Selma Yildirim

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau