814 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht und Antrag
des Gesundheitsausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 1466/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, hat der Gesundheitsausschuss am 3. Mai 2021 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Smolle und Ralph Schallmeiner einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz und zum Beamten‑Kranken- und Unfallversicherungsgesetz zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Der im Ausschuss behandelte Gegenstand betrifft COVID-19-Maßnahmen. Durch den gegenständlichen Antrag nach § 27 GOG sollen damit in inhaltlichem Zusammenhang stehende Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests bzw. die Abgabe von solchen Tests zur Eigenanwendung, die in den vier Sozialversicherungsgesetzen geregelt sind, in Verhandlung genommen werden.
Zum einen soll ab 1. Juni 2021 die Anzahl der von den öffentlichen Apotheken abgegebenen SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung von fünf auf zehn Stück pro Packung pro Monat erhöht werden. Am pauschalen Honorar in der Höhe von zehn Euro pro Packung wird festgehalten, zumal es sich dabei im Wesentlichen um ein Honorar für die gesamte Manipulation und Organisation (‚Handlingfee‘) vom Bezug dieser Tests vom Pharmagroßhandel bis zu deren geregelten Abgabe an die Bezugsberechtigten handelt.
Zum anderen soll sowohl diese Bestimmung als auch jene über die Durchführung von COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken bis 31. August 2021 durch Verschieben des Außerkrafttretensdatums verlängert werden. Die Verordnungsermächtigung für eine allfällige Verlängerung bis 31. Dezember 2021 wird dahingehend adaptiert, dass eine weitere Verschiebung über den 31. August 2021 hinaus möglich bleibt.“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Dr. Josef Smolle, Mag. Gerald Loacker, Dr. Susanne Fürst, Maria Großbauer, Peter Wurm, Dr. Werner Saxinger, MSc, Laurenz Pöttinger, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Gerald Hauser und Martina Diesner-Wais sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein das Wort.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 05 03
Ralph Schallmeiner Philip Kucher
Berichterstatter Obmannstellvertreter